Die Gemeinsamen Erklärung umfasst u.a.: die Einführung neuer gemeinsamer Finanzinstrumente zur Bewältigung künftiger Krisen, die Einführung kurzfristiger und kostengünstiger Maßnahmen zur Eindämmung der Gas- und Strompreise für Unternehmen, die Verringerung der Abhängigkeit Europas von der Einfuhr kritischer Rohstoffe und zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, eine regulatorische Atempause zur Wiederbelebung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Gestaltung einer Finanzpolitik, die die öffentlichen Investitionen ankurbelt.