Im Dezember 2022 hat die Kommission im Rahmen des sog. Listing Acts ein umfangreiches Regelungspaket zur Steigerung der Attraktivität des europäischen Kapitalmarkts vorgelegt. Der Reformvorschlag zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) geht zwar aus Sicht des BDI in die richtige Richtung. Soll die Attraktivität der europäischen Kapitalmärkte jedoch tatsächlich gesteigert werden, sollten einige Regelungen präzisiert und mutiger reformiert werden.