Steuerliche Vorbehalte führen zu Rechtsunsicherheit und stellen damit ein wichtiges Hemmnis für die Umsetzung entsprechende Prozesse in der Unternehmenspraxis und zur Förderung der digitalen Agenda der Bundesregierung dar. Die deutsche Wirtschaft regt aus diesem Grund an, in den Vorgaben der GoBD klarzustellen, dass die steuerrechtliche Zulässigkeit der elektronischen Erfassung von Papierdokumenten unabhängig von der technischen Ausprägung des Erfassungsgeräts sowie der verwendeten Software gilt.