EU-Warenkaufrichtlinie

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771, die nur Vorgaben für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) enthält, darf die kaufvertragliche Praxis zwischen Unternehmen (B2B) nicht unnötig belasten. Der Regierungsentwurf sollte angepasst werden, damit u. a. der „Vorrang von Beschaffenheitsvereinbarungen“ im B2B-Bereich nicht ausgehöhlt wird und Gewährleistungszeiträume prognostizierbar bleiben.