Das Bundesumweltministerium hat einen ersten Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt. Dabei sollen leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verboten werden. Ziel ist es, die Ressourceneffizienz in Deutschland zu steigern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und das unsachgemäße Wegwerfen von Kunststofftragetaschen zu verhindern. Es bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorgehens des Ministeriums.