IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Der Diskussionsentwurf von Anfang Dezember 2020 ist dringend überarbeitungsbedürftig. Das Gesetz greift vielfach zu weit in unternehmerische Prozesse ein, enthält unberechtigt umfangreiche Auskunftspflichten und zahlreiche vorgesehene Änderungen lassen die notwendige Normklarheit vermissen. Es braucht: Eine bessere Verzahnung mit europäischen Regulierungsvorhaben, eine grundlegende Überarbeitung von § 9b und zahlreiche weitere Anpassungen.