IT-Sicherheitskennzeichen

Im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 plant die Bundesregierung ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzbare Produkte einzuführen. Die deutsche Industrie begrüßt das grundsätzliche Ansinnen, die IT-Sicherheit eines Produktes für Verbraucher kenntlich zu machen. Nationale Alleingänge sind hier jedoch der falsche Weg. Daher schlägt der BDI acht Handlungsempfehlungen vor, um eine wirksame Einführung des IT-Sicherheitskennzeichens zu ermöglichen.