Ins bundesweite Wettbewerbsregister sollen in Kürze Unternehmen wegen bestimmter Ausschlussgründe eingetragen werden. Im Juni 2021 hat das Bundeskartellamt Grundsätze für die Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung in Form von Leitlinien und Praktischen Hinweisen zur Konsultation gestellt. Zu einzelnen Aspekten unterbreitet der BDI Vorschläge, um das Verfahren vor allem noch praktikabler auszugestalten.