Das Bundesumweltministerium (BMU) hat mit der Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes begonnen und einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Dieser Prozess ist erforderlich, um die neuen europäischen Vorgaben zur Bewirtschaftung von Abfällen und zur Schaffung einer wirklichen Kreislaufwirtschaft in deutsches Recht umzusetzen. Allerdings plant der deutsche Gesetzgeber, vor allem die Regelungen zur Produktverantwortung über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus auszuweiten. Für Unternehmen entstehen dadurch Unsicherheiten und möglicherweise neue finanzielle Belastungen.