Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes

In einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 sowie der nicht vollständige Abbau des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 als verfassungswidrig bezeichnet. Der BDI hat sich in einer Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde geäußert und unterstützt die Beschwerdeführer in ihrer Forderung eines vollständigen Abbaus des Solidaritätszuschlags für alle Steuerpflichtigen.