Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert mittlerweile sehr umfangreiche Vorbereitungen und Studien durch die Projektträger. Zugleich besteht erhebliche Unsicherheit, ob die Ziele für 2027 erreicht werden können – insbesondere im Hinblick auf abweichende Bewirtschaftungsziele sowie die vorgesehenen Ausnahmen. Der BDI fordert daher, eine Verlängerung um mindestens drei weitere Bewirtschaftungszyklen, eine praxisnahe Definition des Verschlechterungsverbots sowie eine angemessene Erweiterung der Möglichkeiten für Abweichungen und Ausnahmen im Rahmen der bestehenden Vorgaben der WRRL