Nachhaltigkeit in der Finanzierung über bewährte Marktmechanismen fördern
Mit dem Pariser Abkommen hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausemission bis 2030 um 40 Prozent zu verringern. Die Europäische Kommission schätzt, dass dafür rund 180 Milliarden zusätzliche Investitionen pro Jahr nötig sind. Daher hat sie im Oktober 2016 eine hochrangige Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen gebildet. Im Januar 2018 hat das Gremium schließlich seinen Abschlussbericht vorgelegt. Kernforderungen darin sind unter anderem:
Eine einheitliche Klassifizierung des Nachhaltigkeitsbegriffs für Finanzdienstleistungen
Eine Klärung der Nachhaltigkeitskriterien für institutionelle Anleger
Die verstärkte Offenlegung von Nachhaltigkeitsprinzipen von (Finanz-)Unternehmen
EU-weiten Standard für grüne Investitionsfonds
Eine Stärkung des Nachhaltigkeitsbegriff in den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden
Diese Überlegungen werden in den Aktionsplan der Europäischen Kommission zu nachhaltiger Finanzierung einfließen, der im März 2018 vorgestellt werden. Zur Vorbereitung dieses Plans gab es eine öffentliche Konsultation zur Einführung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen für institutionelle Anleger. Der BDI hat sich eingebracht und auf bewährte Instrumente zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele verwiesen.
Die Ratingagentur Standard und Poor’s geht etwa von einer Wachstumsrate von mehr als 30 Prozent für grüne Anleihen in diesem Jahr aus. Der globale Markt dürfte damit 200 Milliarden US-Dollar betragen und der Löwenanteil mit 60 Milliarden Dollar kommt aus Europa. Nachhaltigkeitsprinzipien haben sich damit längst auch am Finanzmarkt etabliert und die steigende Nachfrage nach grünen Anlagenprodukten wird das Volumen weiter in die Höhe treiben. Der BDI setzt daher dafür ein, diesen wachsenden Markt nicht unnötig zu regulieren. Kriterien sollten entsprechend marktgeleitet sein und der Heterogenität der Anlegerstruktur und Strategie Rechnung tragen. Das enorme Wachstum nachhaltiger Anlageprodukte zeigt, dass Marktmechanismen und freiwillige Selbstverpflichtungen die richtigen Instrumente sind. Eingriffe in diesen funktionierenden Markt wären ordnungspolitisch ein Fehlgriff.