Brexit-Verhandlungen gehen weiter – ohne Verlängerung der Übergangsphase
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen die Unterhändler auf beiden Seiten eine Einigung für eine Handelspartnerschaft nach der Übergangsphase zu erzielen. So sollen Zölle und Einfuhrquoten auch in Zukunft vermieden werden. Dies setzt allerdings feste Regeln voraus: Alle europäischen Institutionen betonen die Notwendigkeit von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen. In dieser Frage liegen beide Seiten jedoch weit auseinander. Deswegen herrscht derzeit Pessimismus über den Ausgang der Verhandlungen. Die Liste der Streitpunkte ist immer noch lang: Kontrovers ist zum Beispiel der Zugang zu Fischereigewässern und zum Markt für öffentliches Beschaffungswesen sowie die sogenannte Ursprungsberechnung, die für eine zollfreie Einfuhr erforderlich ist.
Der BDI hat sich von Beginn an für eine robuste Lösung beim Level Playing Field eingesetzt. Eine BDI-Task-Force fordert zusammen mit Mitgliedsverbänden eine Übernahme des EU-Wettbewerbsrechts für die künftige Partnerschaft. Eine langfristig stabile Integration beider Wirtschaftsräume ist nur möglich, wenn es zu keinem Unterbietungswettbewerb bei Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialstandards kommt. Auch staatliche Beihilfen können in einem gemeinsamen Handelszone nicht einfach „freihändig“ von Staaten vergeben werden.
Deswegen steht der BDI im regelmäßigen Austausch mit EU-Chefunterhändler Michel Barnier und seinem Team. Ebenso wurde der Dialog mit der Bundesregierung im Vorfeld der deutschen EU-Ratspräsidentschaft intensiviert. Der BDI wirkt darüber hinaus beim Dachverband Business Europe an der Erarbeitung europaweiter Positionen mit. Ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich ist wünschenswert. Trotz drohender finanzieller Schäden muss die Stabilität innerhalb des Binnenmarkts Ausgangspunkt aller Verhandlungsstrategien bleiben.
Bereits jetzt ist schon absehbar, dass sich europäische Unternehmen im Vereinigten Königreich nicht mehr auf klassische Binnenmarktinstrumente verlassen können. Dazu zählen beispielsweise die wechselseitige Anerkennung von Produktzulassungen oder die Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Es kommt also nicht nur auf die Politik an, die Unternehmen müssen sich auf die gravierenden Veränderungen einstellen und Maßnahmen ergreifen.