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Bürokratieabbau bleibt Schlüsselthema für die deutsche Industrie

Die deutsche Industrie – börsennotierter Konzern genauso wie mittelständisches Familienunternehmen – ist auf einen effizienten und unkomplizierten Rechtsrahmen angewiesen. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, hemmt Innovationen und ist ein drängender Standortnachteil. Insbesondere der industrielle Mittelstand ist auf Grund seiner begrenzten finanziellen und sachlichen Ressourcen von staatlicher Regulierung betroffen. Der Abbau kostenintensiver Bürokratie ist Mittelstandspolitik im besten Sinne.

One in, One out-Regel anpassen

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit verschiedene Mechanismen beschlossen, um bürokratische Hürden abzubauen. Zu nennen ist insbesondere die Einführung der sogenannten Bürokratiebremse im Jahr 2015. Sie funktioniert nach dem Prinzip „One in, one out“. Für jede neue Belastung muss – im Regelfall binnen eines Jahres – im selben Ressort eine belastende Regelung in gleichem Umfang abgebaut werden. Allerdings kann das nur den Satus Quo erhalten. Spürbar sinken Bürokratielasten erst, wenn „one in, two out“ gilt. Zudem bestehen entscheidende Ausnahmen: Die 1:1-Umsetzung von EU-Recht ist nicht von der Bürokratiebremse umfasst. Hierin liegt großes Einsparpotenzial, da EU-Recht einen wesentlichen Teil des von Unternehmen anzuwendenden Rechtsrahmens ausmacht.  Auch der einmalige Erfüllungsaufwand, etwa für die Einrichtung neuer IT-Systeme, ist unberücksichtigt.

Anstieg von Bürokratie vermeiden – bestehende kostenintensive Bürokratie abbauen

Wichtig ist, dass nicht nur ein Anstieg der bürokratischen Belastungen per Bürokratiebremse verhindert, sondern auch bereits bestehende Bürokratie abgebaut wird. Hier sollte sich die Bundesregierung Netto-Abbauziele setzen. Zudem gilt: Wer unternehmerisches Praxiswissen frühzeitig im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt – etwa im Rahmen von Praxischecks – kann Bürokratiekosten realistischer abschätzen.

In den vergangenen Jahren wurden bereits drei Bürokratieentlastungsgesetze (BEG I, II, III) beschlossen. Dennoch belasten Berichts-, Informations- und Nachweispflichten – gefühlt immer stärker und immer häufiger strafbewehrt – den unternehmerischen Alltag. Ein BEG IV sollte unabhängig von Branchen und Unternehmensgrößen wirken, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und Ressourcen in Unternehmen für das Kerngeschäft freizusetzen.

Einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von kostenintensiver Bürokratie stellt auch ein intelligent umgesetztes E-Government dar. Einheitliche, digitale Ansprechpartner bei den Behörden sowie elektronische Kommunikation und Datenübermittlung bergen enormes Einsparpotenzial. Hier besteht für Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erhöhter Handlungsbedarf.