Bürokratieentlastungsgesetzes IV: Kein großer Wurf

Zur Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im Bundestag äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Bürokratieabbau kann einen entscheidenden Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die kleinteiligen Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) bringen jedoch kaum spürbare Entlastung.“

„Das Bürokratieentlastungsgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen von Unternehmen und den Erfordernissen für einen attraktiven Standort zurück. Trotz des wachsenden Handlungsdrucks herrschte seit Abschluss des Koalitionsvertrags vor drei Jahren politischer Stillstand auf diesem Feld. Dabei belastet hohe – und weiterhin ständig wachsende – Bürokratie die Standortqualität im internationalen Wettbewerb und behindert Innovation, Transformation, Investition und Unternehmertum. 

Allein Informationspflichten nach nationalem Recht kosteten Unternehmen Anfang 2024 66,5 Milliarden Euro jährlich. Von daher wirken kleinteilige Maßnahmen wie einige gestrichene Schriftformerfordernisse und eine Reduktion der Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre in der Praxis wie ein Tropfen auf einen inzwischen glühenden Stein. Von über 400 konkreten Entlastungsvorschlägen wurde nur ein Bruchteil umgesetzt – wir hatten auf mehr politischen Gestaltungswillen gehofft. 

Wenn Bürokratieabbau per Gesetz kaum zündet, ist strukturell mehr Schub nötig. Zu denken ist an die viel beschworene 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben in nationales Recht, ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft und einheitliche Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe. Der größte Gamechanger wäre ein kultureller Schwenk, der anders als heute grundsätzlich auf Entfesseln, Ermöglichen und Vertrauen setzt.“