CO2-Bepreisung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030
Ein CO2-Preis kann einen Rahmen setzen, um mehr Investitionen in Klimaschutz anzureizen. Dabei gilt allerdings nicht einfach: Je mehr es kostet, Kohlendioxid auszustoßen, desto größer ist der Anreiz, dies nicht zu tun und in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Vielmehr kann ein CO2-Preis Investitionen in die CO2-armen Technologien anreizen, die marktreif vorliegen und sich in ihrer Wirtschaftlichkeit nur in einem überschaubaren Umfang von CO2-intensiveren unterscheiden. Investitionen mit hohem Kapitalbedarf werden hingegen - auch bei ausreichender Nähe zur Marktreife - neben einem CO2-Preissignal ein investitionsförderndes Instrument benötigen (z. B. Investitionszuschüsse). Das gilt insbesondere für Investitionen in Infrastruktur oder große, langlebige Produktionsanlagen.
Ab 2021 führt die Bundesregierung eine zusätzliche CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme in Form eines nationalen Emissionshandels (nEHS) ein. Das führt zu einem zusätzlichen Preissignal für die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und Energie- und Industrieanlagen außerhalb des Europäischen Emissionshandels (EU ETS) sowie dem Verkehrssektor (ohne Luftverkehr). Das nEHS betrifft die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Das Emissionshandelssystem wird ab 2026 greifen. Für die Übergangszeit ist ab 2021 ein gestuftes Festpreissystem vorgesehen, von anfangs 10 Euro je Tonne CO2 bis auf 35 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2025. Ab 2026 gilt ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro je Tonne CO2 und es können Zertifikate gehandelt werden.
Die BDI-Mitgliedsverbände haben bereits im Januar 2018 in der BDI-Studie „Klimapfade für Deutschland“ zu der Frage einer CO2-Bepreisung folgendermaßen Stellung bezogen: „Je globaler und breiter eine CO2-Bepreisung gestaltet wird, desto effizienter lässt sich das Klima schützen.“
Maßstäbe einer CO2-Bepreisung
Allerdings ist zu beachten, dass eine einheitliche sektorübergreifende CO2-Bepreisung dabei Probleme mit sich bringen kann, da die Sektoren sehr unterschiedlichen Wettbewerbssituationen ausgesetzt und durch jeweilige Preissensitivitäten gekennzeichnet sind. Auch verlaufen die Kostenentwicklungen bei den Klimaschutztechnologien in den Sektoren unterschiedlich. Der BDI schlug daher, zusammen mit den ihn tragenden Verbänden, im August 2019 grundsätzliche Maßstäbe einer CO2-Bepreisung vor:
- Klimaschutz durch Investitionen und Innovationen im Gebäude- und Verkehrssektor voranbringen
- Wirkungsweise einer CO2-Bepreisung prüfen – Was kann ein CO2-Preis leisten und was nicht?
- Vom Langfristziel her denken – kurzfristig machbare Grundlagen schaffen
- Sektorenspezifische Voraussetzungen erfordern differenzierte Investitionsanreize – Fördern und Fordern verbinden
- Preisinstrument bietet Planungssicherheit – Mengeninstrument hingegen ökologische Treffsicherheit
- Ankündigungseffekt nutzen, um frühzeitige Investitionen optimal anzureizen
- Innovationen fördern, statt neue Umverteilungsinstrumente zu schaffen
Entscheidend ist, dass eine erfolgreiche Klimapolitik nicht durch reine Verteuerung, Vermeidung von Mobilität und Wohnkomfort auf der Nachfrageseite erreicht wird. Vielmehr müssen technologische Alternativen auf der Angebotsseite attraktiv werden. Ein CO2-Preis hat die zentrale Aufgabe, Investitionen in Klimaschutz anzureizen.
Nach heutigem Stand der Technik hält der BDI bei optimaler politischer Steuerung eine CO2-Minderung von 80 Prozent für technisch und wirtschaftlich machbar. Mit Investitionen von rund 1,5 Billionen Euro bis 2050 wäre dieser Umbau erreichbar. Um mehr als 80 Prozent CO2-Einsparungen bis 2050 zu schaffen, muss Deutschland drei Bedingungen erfüllen: Durchbrüche bei der Erforschung neuer Klimaschutztechnologien sowie deren Akzeptanz in der Gesellschaft erreichen, vergleichbare Klimaschutzanstrengungen im Ausland vorantreiben und die Möglichkeit sichern, Emissionsminderungen im Ausland zu finanzieren und im Inland anzurechnen.