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Data Governance Act: EU-Kommission plant europäische Datenökonomie zu stärken

Ende November 2020 hat die EU-Kommission den Gesetzentwurf zum sogenannten „Data Governance Act“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das erste große Legislativpaket im Rahmen der Europäischen Datenstrategie.

Unter dem Stichwort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ will die Europäische Union die Führungsrolle in einer datengestützten Welt übernehmen. Der geplante Data Governance Act soll den  Datenaustausch zwischen Unternehmen, Privatpersonen und dem öffentlichen Sektor vereinfachen. Ziel ist, die Verfügbarkeit von Daten zu fördern und Mechanismen für die Weiterverwendung und gemeinsame Nutzung von Daten festzulegen. 

Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen

Der neue Rechtsrahmen soll die Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen ermöglichen, die nicht schon unter die sogenannte „Open-Data-Richtlinie“ fallen. Das betrifft insbesondere Daten, die mit Rechten Dritter behaftet sind, wie personenbezogene oder urheberrechtlich geschützte Daten, aber auch Daten, die Geschäftsgeheimnisse betreffen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Regelungen kein Datenzugangsrecht begründen. Nach dem Willen der Kommission sollen in der EU einheitliche Bedingungen gelten, unter denen eine Weiterverwendung der Daten erlaubt ist. Personenbezogene Daten sollen vor ihrer Übermittlung vollständig anonymisiert werden. Allerdings gibt der Vorschlag keine Antwort auf konkrete Probleme und Rechtsunsicherheiten, wie beispielsweise personenbezogene Daten sicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung anonymisiert werden können.

Vertrauen schaffen durch Datentreuhändern, Datenspenden erleichtern

Zudem werden Vorgaben für Anbieter von Diensten für eine gemeinsame Datennutzung festgelegt. Ziel ist, durch die Einführung von neutralen Datentreuhändern und Datenmittlern, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten künftig zu stärken. Unklar bleibt allerdings, welche Anbieter dieser Dienste die von der Kommission genannten Bedingungen erfüllen. Im Data Governance Act sollen ferner auch Regeln für Datenspenden einzelner Personen oder durch Unternehmen zum Wohle der Allgemeinheit festgelegt werden. Ein europaweit einheitliches Formular für die Einwilligung zum Datenschutz soll dabei die Möglichkeit zur Datenspende erleichtern.