Deutschland braucht eine Unternehmensteuerreform
Laut vorläufigem Jahresabschluss erzielt der Bund aktuell einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 13,5 Milliarden Euro. In erster Linie ist das auch ein Ergebnis des wirtschaftlichen Erfolgs der Unternehmen in Deutschland. Diese tragen sowohl durch die Beschäftigung von Mitarbeitern als auch durch ihren erheblichen Beitrag zum Steueraufkommen maßgeblich zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.
Demnach stieg, einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2016 zufolge, der Anteil der Einnahmen der Fisci aus der Körperschaftsteuer von zwölf auf 13,3 Prozent am gesamten Steueraufkommen. Dies hängt natürlich mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung seit 2009 zusammen. Zeigt aber auch, dass sich an der Konkurrenz der Staaten um Unternehmensansiedlungen und Steuersubstrat nichts geändert hat. Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem ist hier elementar, um in diesem Wettbewerb nicht den Anschluss zu verlieren.
Der Reformstillstand der letzten Jahre in Verbindung mit dem stetigen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze sowie die ausufernde Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften haben das Ziel der Unternehmensteuerreform 2008, eine Steuerbelastung von unter 30 Prozent für Körperschaften, aus dem Blick verloren. Das weitere Ziel der Rechtsformneutralität wurde hinsichtlich der Besteuerung einbehaltener (thesaurierter) Gewinne von Mitunternehmerschaften bisher nicht umgesetzt.
Damit Deutschland auch weiterhin wirtschaftlich gut dar steht, muss die Politik handeln. Der internationale Steuerwettbewerb nimmt zu und andere Staaten betreiben Standortpolitik über steuerlich attraktive Rahmenbedingungen. Deutschland ist mit einer Gesamtsteuerbelastung von mehr als 30 Prozent im internationalen Vergleich mittlerweile Hochsteuerland. Einige europäische Staaten haben bereits reagiert – sowohl im Hinblick auf strukturelle Anpassungen als auch hinsichtlich konkreter Steuersatzanpassungen.
Deutschland ist mit einer Politik des Zuwartens und „Nichts-Tuns“ im internationalen Steuerwettbewerb allein. Um Deutschland als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv zu gestalten, ist nun mutiges Handeln gefordert.
Forderungen sind daher:
- Schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 Prozent
- Niedrigsteuersatzgrenze für Hinzurechnungsbesteuerung auf 15 Prozent senken.
- Strukturelle Hürden im Körperschaft- und Umwandlungsteuerrecht beseitigen
- Praxistaugliche Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EstG)