Die Vollendung der Bankenunion – eine unendliche Geschichte?
Die Finanzkrise 2009 hat gezeigt, dass das europäische Bankensystem verwundbar ist. Weitergehende Reformen sind dringend notwendig. Deshalb fordert der BDI ein kohärentes und stabiles Bankensystem für die gesamte Eurozone. Im Falle einer Staatsschuldenkrise ließen sich so 222 Milliarden Euro einsparen, wie das Europäische Parlament berechnet hat.
Die drei Säulen der Bankenunion
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (erste Säule der Bankenunion) ist weitestgehend vollendet. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (zweite Säule) zur Restrukturierung zahlungsunfähiger Banken hingegen muss weiter gestärkt werden. Noch bestehen unklare Schnittstellen zwischen den europäischen und nationalen Insolvenzverfahren, die einer Präzisierung bedürfen. Die Gestaltung einer europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) (dritte Säule) ist nach wie vor offen.
Wenig Fortschritt bei der Einlagensicherung
Beim Euro-Gipfel im Juni 2018 hatten sich Staats- und Regierungschef zuletzt darauf geeinigt, einen politischen Fahrplan für die Verhandlungen über EDIS aufzustellen. Die Fortschritte halten sich bisher jedoch in Grenzen. Politisch umstritten ist nach wie vor, ob Risiken in den Bilanzen der Banken in ausreichendem Maße verringert wurden. Die EZB spricht diesbezüglich von großen Fortschritten im Bankensektor. Europaweit sei die Anzahl fauler Kredite (Non-Profit-Loans, NPL) erheblich verringert worden. Gleichzeitig zeichnet sich kein einheitliches Bild in Europa ab. Gerade Italien weist zwar eine gute Entwicklung vor, doch ist das Volumen fauler Kredite immer noch sehr groß.
Viele Mitgliedstaaten sehen EDIS daher skeptisch und befürchten einen Risikotransfer. Zudem sind die technischen Details der nationalen Einlagensysteme oft sehr komplex. Hier konkurrieren zahlreiche Modelle, die noch nicht zusammengeführt werden konnten. Die Verhandlungen dazu laufen und sind mit zahlreichen weiteren Gesetzesvorhaben verknüpft, vor allem dem „Bankenpaket“ zur Risikoreduzierung im Rahmen der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Finanzinstitute.
Zeitfenster im Jahr 2018 nutzen
Neben einer Mischung aus Risikoreduktion und Risikoteilung ist zudem mittelfristig eine Neuordnung der institutionellen Architektur nötig. Die aktuelle Aufteilung der Kompetenzen zwischen Europäischer Zentralbank, Kommission, Finanzministerrat, Eurogruppe, SRB, Europäischem Stabilitätsmechanismus und anderen Institutionen ist zu kompliziert.
Die Gelegenheit zu einer weiteren Vertiefung wird nicht allzu lange bestehen, denn mit den Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2019 ändern sich die politischen Rahmenbedingungen. Aus Industriesicht ist mehr Tempo bei den Vorhaben zur Stärkung der Finanzstabilität angebracht. Nur so kann die Unternehmensfinanzierung auch in Krisenzeiten gesichert werden.