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EU-Regeln für Künstliche Intelligenz: Wettbewerbsvorteil oder Überregulierung?

Nachdem die EU-Kommission im Februar vergangenen Jahres das Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) vorgestellt hatte, wurde im April 2021 ein Legislativvorschlag zum Einsatz von KI veröffentlicht. Der BDI begrüßt den technologieoffenen und risikobasierten Ansatz der EU-Kommission. Ein auf europäischen Werten basierender Ansatz kann einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen schaffen, darf aber auf keinen Fall innovationshemmend wirken.

Der Legislativvorschlag der EU-Kommission ordnet KI-Anwendungen verschiedenen Risikoklassen zu. Der BDI begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, die Definition sogenannter Hochrisiko-Anwendungen im Verordnungsentwurf der Kommission ist jedoch zu weit gefasst. Dadurch würden auch weniger risikobehaftete industrielle Anwendungen in den Anwendungsbereich der umfassenden Vorgaben für Hochrisiko-KI fallen. Dies wäre unverhältnismäßig und würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Startups davon abschrecken, innovative industrielle KI-Anwendungen zu entwickeln. Grundsätzlich positiv zu bewerten sind die von der Kommission geplanten Maßnahmen, um Innovationen im Bereich der KI zu fördern. Dazu zählt beispielsweise die Ermöglichung sogenannter Regulatory Sandboxes. Die vorgelegten Maßnahmen zur Förderung gehen dabei aber nicht weit genug und sollten ausgeweitet werden, um die Innovationskraft, die KI bietet, in allen Unternehmen zu entfachen. Denn innovationsfreundliche Regeln in der EU helfen europäischen Unternehmen, KI-basierte Geschäftsmodelle zu entwickeln und im weltweiten Innovationswettbewerb zu bestehen. Zugleich begünstigen sie die Etablierung europäischer Standards auf einem globalen Level.

Ein ausbalancierter Rechtsrahmen kann zum Wettbewerbsvorteil werden

Am Ende muss es im weiteren Rechtsetzungsprozess daher darum gehen, die richtige Balance zwischen Vorgaben für unzweifelhaft risikobehaftete KI-Anwendungen und innovationsfreundlichen und unbürokratischen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu finden. Dabei muss unbedingt der industrielle Anwendungsbereich von KI vom Gesetzgeber mitgedacht werden. Wichtig für die weitere Förderung der Anwendung von KI ist zudem, dass umfassend über den Einsatz von KI informiert wird. In vielen Unternehmen wird KI noch zu komplex gedacht. Dabei gibt es zahlreiche Beispiele von Anwendungsmöglichkeiten mit geringer Komplexität: KI kann zur automatischen Fehlererkennung in der Produktion eingesetzt werden oder im Kundenservice dazu eingesetzt werden, um E-Mails zu klassifizieren oder im Rahmen von Chatbots dazu genutzt werden, Standard-Kundenanfragen schnell zu beantworten. Als Zukunftstechnologie kann KI in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft einen wichtigen Lösungsbeitrag leisten, wie beispielsweise zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Deswegen sollte die Innovationskraft dieser Schlüsseltechnologie mit all seinen positiven Effekten für das Leben, die Gesellschaft und das Klima in Europa voll ausgeschöpft werden. 

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich der BDI gegenüber dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, dass die neuen EU-Regeln für KI innovationsfreundlich ausgestaltet werden.