Europäische KMU-Definition und Mid-Caps zukunftsfest machen
Die EU-Kommission hat im März 2020 eine Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgestellt. Ziele sind: Bürokratie abzubauen, grenzübergreifende Tätigkeiten zu fördern, Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und damit den digitalen und ökologischen Wandel voranzubringen. An der Stelle gab es weder ein Wort zur Reform der KMU-Definition noch ein Blick auf Mid-Caps. Das ändert sich im September 2023 mit dem KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission. In einer Reihe von Maßnahmen soll laut Aktion 18 die KMU-Definition überprüft und eine „harmonisierte Definition für kleine Mid-Caps“ erarbeitet werden.
Aber warum ist so eine Definition mittelstandspolitisch relevant? Diese Definition ist wichtig, um zu beurteilen, welche Unternehmen an EU-Förderprogrammen teilnehmen können. Wichtig ist es auch im Hinblick auf bürokratische Vorgaben, wie etwa KMU-spezifische Wettbewerbsregeln oder reduzierte Berichtspflichten.
Reform KMU-Definition
Als KMU gelten nach aktueller Definition der EU-Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro beziehungsweise einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Gehört ein Unternehmen zu einer Gruppe, sind je nach Höhe der Beteiligung auch die Kennzahlen der Gruppe zu berücksichtigen.
Eine Reform der KMU-Definition erscheint aus mehreren Gründen nötig. Erstens sind die finanziellen Schwellenwerte seit 2005 unverändert. So sind viele Unternehmen rein inflationsbedingt (etwa durch die dramatischen Kostensteigerungen für Energie und Rohstoffe seit 2022) aus der europäischen KMU-Politik herausgefallen. Zweitens wird die Definition den Besonderheiten der deutschen „Mittelstandslandschaft“ nicht gerecht. Der Schwellenwert von 249 Beschäftigten greift zu kurz. Gerade bei arbeitsintensiver Fertigung können KMU diese Schwelle schnell überschreiten und werden so von Förderprogrammen ausgeschlossen oder bürokratisch belastet. Drittens gilt es strukturell, die enge Verknüpfung der quantitativen Kriterien zu lösen und auch qualitative Kriterien einzubeziehen – etwa mit Blick auf Eigentum, Führung und Kontrolle.
Ermutigend ist, dass die EU-Kommission im KMU-Entlastungspaket angekündigt hat, auch „kleine Mid-Caps“ als Kategorie in Blick zu nehmen und in Perspektive bei ausgewählten EU-Politikern berücksichtigen zu wollen. Als Ansatzpunkte wäre wohl an die Umwelt-, Klima- oder Außenwirtschaftspolitik zu denken.