„Finger weg vom Bestandsschutz für Strom-Eigenerzeugung“
Der BDI sieht mit großer Sorge, dass der Bestandsschutz für industrielle Eigenerzeugung im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter Prüfvorbehalt bis 2017 gestellt werden soll. „Das ist das Gegenteil von Vertrauensschutz. Die deutsche Industrie braucht absolute Klarheit und langfristige Planungssicherheit. Für Bestandsanlagen in der Eigenstromproduktion muss die Befreiung von der EEG-Umlage wasserdicht geregelt werden“, forderte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.
„Es wäre ein kapitales industriepolitisches Eigentor, wenn die Politik die für viele Branchen seit Jahrzehnten praktizierte Eigenversorgung mit der EEG-Umlage belegen wollte“, sagte Kerber. Die Bestandsentlastung sei in den vergangenen Monaten zwischen den Verhandlungspartnern unstrittig gewesen.
„Zentrale Vorschriften kurz vor der Abstimmung zu ändern zerstört massiv Vertrauen der Wirtschaft“, sagte Kerber. „Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht durch überhastete Änderungen aufs Spiel setzen.“
Kritik übte der BDI auch an der Diskriminierung von Unternehmen bei den Industrieentlastungen: „Um sämtliche Bedenken in Brüssel gegenüber der besonderen Ausgleichsregelung auszuräumen, brauchen wir bei der Stromkostenintensität einen einheitlichen Wert für alle Unternehmen“, unterstrich Kerber. „Daher fordert der BDI einen Grenzwert von 14 Prozent für alle zu entlastenden Unternehmen.“