Investitionserleichterungen – ein Schlüssel zur Erreichung globaler Entwicklungsziele
Grenzüberschreitende Direktinvestitionen sind nicht nur Treiber für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung. Ohne private Investitionen könnten auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Developmement Goals, SDGs) nicht erreicht werden. Dies ist laut Angaben der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) (2019) nur dann möglich, wenn private Investoren eine Lücke von 2,5 Billionen US-Dollar füllen – und zwar jedes Jahr. Besonders groß ist der jährliche Kapitalbedarf in den Bereichen Klimawandel (380 bis 680 Milliarden US-Dollar), Energieversorgung (370 bis 690 Milliarden US-Dollar), der Sicherung von Wasserversorgung und Hygiene (260 Milliarden US-Dollar) sowie der Versorgung mit Nahrungsmitteln (260 Milliarden US-Dollar).
Wichtiges Thema für multilaterale Zusammenarbeit
Nicht umsonst ist „Investment Facilitation“ in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema in der internationalen entwicklungspolitischen Diskussion geworden. Investitionserleichterung zielt darauf ab, Investitionen durch die Schaffung eines investitionsfreundlichen rechtlichen und geschäftlichen Umfelds zu fördern. Auf diese Weise sollen insbesondere Entwicklungsländer für nachhaltige Investitionen attraktiver werden. Die UNCTAD hat 2017 unter dem Titel „Global Action Menu for Investment Facilitation“ einen Leitfaden für die Politik entwickelt, der viele wertvolle Ratschläge für Staaten enthält. Auch in der G20, der OECD und der WTO wurde das Thema in den letzten Jahren vorangetrieben.
Aus Investorensicht sind Auslandsinvestitionen immer ein riskantes Geschäft. Vor allem ausländische Direktinvestitionen an neuen Standorten sind mit vielen Schwierigkeiten für das Management verbunden. Das gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die rund 95 Prozent der deutschen Industrie ausmachen. Das größte Hindernis für deutsche KMU bei Auslandsinvestitionen ist die mangelnde Rechtssicherheit im Zielland. An zweiter Stelle steht die Herausforderung, keinen geeigneten Geschäftspartner zu finden. An dritter Stelle steht das Problem der Belastung durch Bürokratie.
Deutsche Unternehmen sind oft nur ein Teil solcher Wertschöpfungs- und Lieferketten. Gleichwohl setzten sich deutsche Unternehmen weltweit für die Achtung von Menschenrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards ein. Die Unternehmen durch nationale Alleingänge weltweit in Haftung nehmen zu wollen – wie etwa durch ein in Planung befindliches Lieferkettengesetzes – verschlechtert nicht nur das Level Playing Field deutscher Unternehmen. Solche Maßnahmen senken die Bereitschaft zu einem Gang ins Ausland, ohne aber eine Sogwirkung für andere Staaten und Unternehmen auszulösen. In Entwicklungs- und Schwellenländern können durch solche Maßnahmen keine Probleme gelöst werden. Die Bewältigung globaler Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechten erfordern vielmehr ein koordiniertes Vorgehen mit den europäischen Partnern und in multilateralen Institutionen. Notwendig ist die Stärkung eines weltweit wirksamen ordnungspolitischen Rahmens für die nachhaltige Ausgestaltung globaler Wertschöpfungsketten.
Abbau von Hürden, Vermeidung von Protektionismus und Rolle von Investitionsagenturen
Eine wichtige Rolle zur Förderung von Investitionen besteht darin, gesetzliche Hürden für ausländische Investoren abzubauen und die Errichtung von neuen zu verhindern. Leider nehmen derzeit einschränkende investitionspolitische Maßnahmen weltweit an Bedeutung zu. Laut UNCTAD stieg Anfang 2019 der Anteil an investitionspolitischen Maßnahmen, die Investitionen einschränken, im Vergleich zur Vorperiode um 50 Prozent. Grund ist das Bestreben vieler Staaten, die nationale Sicherheit durch Investitionskontrollen besser zu schützen (Investment Screening). Es besteht kein Zweifel daran, dass Staaten die nationale Sicherheit schützen müssen. Dies sollte aber nicht das Investitionsklima beschädigen und Investoren abschrecken. Der Begriff der nationalen Sicherheit sollte daher präzise definiert und Investitionsprüfungen in einer transparenten, nichtdiskriminierenden Weise durchgeführt werden.
Eine wichtige Rolle zur Förderung von Investitionen spielen weltweit Investitionsfördereragenturen (Investment Promotion Agencies, IPAs). Sie erfüllen wichtige Funktionen in den Bereichen Moderation durch Imagebildung, Generierung von Investitionen und ihre Serviceleistungen für ausländische Investoren. Um ihr Ziel zu erreichen, sollten Regierungen sicherstellen, dass IPAs umfassender Informationen zu den Geschäftsbedingungen im Gastland bereitstellen, Investoren mit potenziellen Lieferanten und Dienstleistern in Kontakt bringen und praktische Unterstützung bei der Betriebsgründung bereitstellen. Außerdem sollten Regierungen den Rat ihrer Investitionsförderungsagenturen auch in die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen einbeziehen, da die IPAs durch ihre tägliche Arbeit gute Kenner der Interessen und Bedürfnisse ausländischer Investoren sind.
Weichen stellen für eine nachhaltige Globalisierung
In den nächsten Jahren kommt es darauf an, dass die Gespräche über Investitionserleichterung in den internationalen Foren weitergeführt werden und die Staaten ihre Märkte noch mehr für ausländische Investoren öffnen. Nur durch ein gutes Investitionsklima, einem transparenten und diskriminierungsfreien Umgang mit Investoren und durch Rechtssicherheit können Investoren im notwendigen Maß dazu beitragen, dass die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen erreicht werden.