Kohleausstiegsgesetz: Bundesregierung muss Strompreisentlastung verbindlich regeln
„Die Bundesregierung muss die Strompreisentlastung im Gesetz verbindlich regeln. Der aktuelle Gesetzentwurf bricht an dieser für Unternehmen und private Haushalte zentralen Stelle mit dem breit abgestimmten Kompromiss der Kohlekommission für klar definierte Entlastungen. Jetzt kommt es entscheidend darauf an, diesen Mangel im parlamentarischen Verfahren noch zu beheben.
Ohne zugesicherte Entlastungen drohen den Unternehmen durch die hohen Strompreise gravierende Nachteile in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die in den kommenden Jahren zu erwartenden Mehrbelastungen von für die Wirtschaft zentralen Energieträgern verhindern neue Investitionen und führen zu einer weiteren Abschwächung der Konjunktur in Deutschland.“