Lang-Lkw ist im Regelbetrieb
Seit Anfang des Jahres ist es endlich soweit: Das Bundesverkehrsministerium hat per Verordnung den seit fünf Jahren laufenden Feldversuch zur Erprobung des Lang-Lkw in den streckenbezogenen Regelbetrieb überführt. Lang-Lkw können eine Länge von bis zu 25,25 Metern haben und sind damit gegenüber herkömmlichen Lkw mit Anhänger 6,50 Meter länger. Beide Lkw-Typen dürfen maximal 40 Tonnen Gewicht haben, im kombinierten Verkehr maximal 44 Tonnen.
Der Verordnung vorausgegangen ist der im Herbst veröffentlichte Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die den Feldversuch über den gesamten Zeitraum wissenschaftlich begleitet hat. Der Bericht der Bundesanstalt kam dabei zu dem zentralen Ergebnis: Lang-Lkw können ein größeres Transportvolumen bewegen. Dadurch lassen sich Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse in einer Größenordnung von bis zu 25 Prozent erzielen.
Im Grundsatz gilt: Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw.
Da der Lang-Lkw mehr Radachsen hat, auf denen sich das Gewicht verteilt, konnte die BASt-Untersuchung auch keinen erhöhten Erhaltungsaufwand für die Verkehrsinfrastruktur – inklusive der Brücken – gegenüber dem herkömmlichen Lkw feststellen. Die Befürchtung, dass es durch den vermehrten Einsatz von Lang-Lkw Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße geben würde, stellte sich im Rahmen des Feldversuches als unbegründet heraus.
Da der Lang-Lkw maximal 40 Tonnen schwer sein darf, eignet er sich vor allem für leichte und voluminöse Güter, die nur in seltenen Fällen im Schienengüterverkehr transportiert werden. Schwere Güter hingegen, wie Erze, Kohle oder Stahl, werden in der Regel per Bahn transportiert. Sie sind für den Transport mit Lang-Lkw eher unattraktiv.
Wo fahren Lang-Lkw in Deutschland?
Fahren darf der Lang-Lkw nur auf einem ausgewiesenen Straßennetz, das aktuell fast 11.600 Kilometer umfasst. Dabei prüfen die Bundesländer kontinuierlich geeignete Strecken und melden diese beim Verkehrsministerium an. Das Straßennetz umfasst inzwischen fast alle Bundesländer, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Berlin und dem wichtigen Logistikstandort Nordrhein-Westfalen.
Inzwischen hat Rheinland-Pfalz angekündigt, geeignete Strecken melden zu wollen. Das Saarland hat signalisiert, diesem Beispiel zu folgen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist Anfang des Jahres Bewegung in die Politik gekommen. Aktuelle Anträge der Koalitionsfraktionen und der Opposition fordern die Landesregierung auf, ebenfalls geeignete Strecken zu prüfen und anzumelden.