Lieferketten-Gesetz: Minister missachten vereinbarte Vorgehensweise
„Das Vorgreifen der Minister missachtet die zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und gesellschaftlichen Akteuren vereinbarte Vorgehensweise eklatant. Es ist richtig, dass sich die Bundesregierung mit der menschenrechtlichen Dimension unternehmerischen Handelns beschäftigt. Es wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass hierzu im Sommer 2020 Ergebnisse aus einer Unternehmensbefragung vorliegen. Erst auf dieser Grundlage kann die Politik beurteilen, welche Schritte die Unternehmen ergreifen müssen. So sieht es der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vor.
In Wertschöpfungs- und Lieferketten mit Hunderten Unternehmen rund um die Welt ist Transparenz bei der Einhaltung sozialer und ökologischen Kriterien eine echte Herausforderung. Deutsche Unternehmen sind oft nur ein Teil solcher Wertschöpfungs- und Lieferketten. Die Marktmacht der meisten deutschen Firmen ist für sich genommen begrenzt. Unabhängig davon: Deutsche Unternehmen setzen sich selbstverständlich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein.
Die Bundesregierung tut gut daran, den vereinbarten Weg der Unternehmensbefragung konsequent weiter zu gehen. Von unausgegorenen Vorschlägen ohne empirische Grundlage muss sie absehen. Es ist fraglich, welche Wirkungen nationale Initiativen in einer globalisierten Wirtschaft haben können. Unsere Wirtschaft ist in ein enges Netz europäischer Partner eingebunden. Genau hier müssen internationale Herausforderungen gelöst werden.“