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Mehr Unabhängigkeit für die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Unabhängigkeit in Sachen Energieregulierung. Dies geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2021 zurück. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet.

Zentrale Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung werden außer Kraft treten. Hintergrund ist eine Entscheidung des EuGH von September 2021 zur Rolle der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen werden Regelungen der Bundesnetzagentur treten. Die Bundesnetzagentur wird sich dabei laut eigenen öffentlichen Verlautbarungen stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientieren. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.

„Große Beschlusskammer“ wurde bei der Bundesnetzagentur eingerichtet

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Sie setzt sich aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den Vorsitzenden der Beschlusskammern und Abteilungsleitungen aus dem Energiebereich zusammen.

Die Große Beschlusskammer ist zuständig für alle bundesweit geltenden Festlegungen zum Netzzugang und zur Ermittlung der Entgelte. Dies umfasst die Kosten- und Anreizregulierung. Die Große Beschlusskammer regelt keine Einzelfestlegungen gegenüber Unternehmen, wie zum Bespiel die Bestimmung von Erlösobergrenzen. Die Große Beschlusskammer kann Festlegungen an eine andere Beschlusskammer übertragen. Hiervon wird sie im Bereich der Entgeltregulierung laut eigenen öffentlichen Äußerungen in Ausnahmen Gebrauch machen. Im Zugangsbereich wird sie diese Möglichkeit laut eigener Aussage umfangreicher nutzen. Eine Koordinierungsstelle unterstützt die Verfahren der Großen Beschlusskammer.

Bewertung und Anliegen des BDI

Die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur mehr Unabhängigkeit in Sachen Netzentgeltregulierung bekommen hat, ist aufgrund des Inhalts des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtlich folgerichtig. Fakt ist aber auch, dass ein mehrstufiger Konsultationsprozess (Anhörungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) zu Gesetzen und Verordnungen nunmehr entfallen wird. Zudem findet künftig in Sachen Netzentgeltregulierung keine parlamentarische Befassung der Vorhaben mehr im Deutschen Bundestag und Deutschen Bundesrat statt. Einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Landesregierungen sind lediglich weiterhin und in gleicher Anzahl wie vor Erlass des Urteils des EuGH im Beirat der Bundesnetzagentur vertreten.

Im Interesse aller Beteiligten ist es sachgerecht und wünschenswert, dass die einzelnen Belange auch nach Erlass der Entscheidung des EuGH – sowie, sofern erforderlich, auch über die öffentlichen Konsultationen hinaus – weiterhin angehört und abgewogen werden. Zuständig ist zu Fragen der Entgeltregulierung im Energiebereich nunmehr ausschließlich die Bundesnetzagentur. Dies gilt es zu berücksichtigen.