Fundierte Risikoabwägung zu Spurenstoffen im Wasser

Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände aus Haushaltsreinigern oder Düngemitteln finden sich in sehr geringen Konzentrationen in allen Gewässern. An welchen Kläranlagen in Deutschland eine erweiterte Abwasserbehandlung (sogenannte 4. Reinigungsstufe) zur Elimination von Spurenstoffen besonders sinnvoll ist, soll laut BMU und UBA geprüft werden.

Das zählt zu den Ergebnissen der Phase 2 des Stakeholder-Dialogs Spurenstoffe, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) 2016 gestartet hat. Unternehmen, Umweltverbände, Wasserwirtschaft, Länder und Kommunen haben sich gemeinsam mit BMU und Umweltbundesamt (UBA) in Phase 2 des Stakeholder-Dialogs Spurenstoffe auf neue Maßnahmen zur Verringerung von Spurenstoffen in Gewässern verständigt. Diese Maßnahmen sollen zunächst in einer einjährigen Pilotphase bis 2020 getestet werden. Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse soll dann eine gemeinsame, umfassende Spurenstoffstrategie entwickelt werden. Der BDI unterstützt ausdrücklich den vom BMU angestoßenen Stakeholder-Dialog.

Neben der Frage, welche Spurenstoffe negative Auswirkungen haben und welche Maßnahmen diese verringern können, steht die Finanzierung solcher Maßnahmen im Vordergrund. Das Thema Spurenstoffe ist somit stark verknüpft mit einer möglichen Verschärfung der Abwasserabgabe oder der Einführung neuer Abgaben.

Pragmatische Aktualisierung der Abwasserabgabe

Der BDI befürwortet eine pragmatische Aktualisierung des Abwasserabgabengesetzes, eine Kampagne im Hinblick auf Entsorgung von nicht mehr benötigten Arzneimitteln sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Minimierung von relevanten Spurenstoffen in Gewässern. Eine Weiterentwicklung der Abwasserabgabe sollte nicht dazu genutzt werden, eine Vielzahl von – teilweise kostenintensiven – Verschärfungen im Rahmen des Umgangs mit Abwässern einzuführen. Insbesondere die flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe für die Abwasserbehandlung sollte kritisch hinterfragt werden. Bevor eine vierte Reinigungsstufe für alle verbindlich gefordert wird, sollte vorrangig nach Möglichkeiten gesucht werden, die Einträge von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf – sofern möglich – bereits an der Quelle reduzieren. Der erste Schritt muss zunächst darin bestehen, die relevanten Spurenstoffe und deren Einträge systematisch zu erfassen. Anschließend sollten Möglichkeiten zur ausreichenden Entfernung dieser Spurenstoffe betrachtet und die kosteneffizientesten Maßnahmen herausgearbeitet werden.

Wissenschaftlich fundierte Bewertung und Risikoabschätzung

Die Grundlage jeder umweltpolitischen Diskussion rund um Spurenstoffe in Gewässern muss eine wissenschaftlich fundierte Bewertung oder Risikoabschätzung sein. Allein der analytische Befund, also der tatsächliche Nachweis des Vorhandenseins eines Stoffes in einem Gewässer, ist – wegen der immer besseren analytischen Möglichkeiten – keine ausreichende Begründung für die Einleitung von Minderungsmaßnahmen. Für den Fall, dass neue Grenzwerte wissenschaftlich notwendig sind, müssen diese auf internationaler Ebene entwickelt und festgelegt werden. Die Ableitung von Umweltqualitätsnormen muss sich weiterhin nach den wissenschaftlich basierten, europäischen (besser den internationalen) Vorgaben richten.