Neue Bundesregierung: Steuerpolitik für die ersten 100 Tage

Mit der Wahl des Bundeskanzlers hat die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen – begleitet von hohen Erwartungen angesichts der angespannten Wirtschaftslage. In den ersten 100 Tagen müssen nun entscheidende Weichen gestellt werden. Der Steuerpolitik kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind ein zentraler Standortfaktor für die Unternehmen in Deutschland. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD greift erfreulicherweise einige steuerpolitische Forderungen der deutschen Wirtschaft auf: Die stark degressive Abschreibung als „Investitions-Booster“, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte, die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage sowie Verbesserungen bei der Besteuerung von Personenunternehmen. 

Die Steuerbelastung der Unternehmen muss auf maximal 25 Prozent sinken, um den Standort wieder wettbewerbsfähig zu machen – die Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Prozentpunkte sollte hierzu jedoch nicht erst ab 2028, sondern sofort erfolgen. 

Steuerliche Entlastungen müssen schnell wirken 

Von der neuen Bundesregierung wird erwartet, dass sie die vereinbarten steuerpolitischen Maßnahmen zügig umsetzt. Die degressive Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 und die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage gehören in ein 100-Tage-Programm. Auch die Senkung der Körperschaftsteuer sollte rasch gesetzlich beschlossen werden – selbst wenn der Koalitionsvertrag den ersten Entlastungsschritt erst ab 2028 vorsieht. Eine frühzeitige Regelung schafft zumindest Planungssicherheit für die Unternehmen. Der Koalitionsvertrag sieht daher zu Recht vor, beide Maßnahmen in einem Gesetzgebungsverfahren zu bündeln. 

Positive steuerpolitische Ansätze zügig umsetzen 

Der Koalitionsvertrag trifft zu zahlreichen steuerpolitischen Themen begrüßenswerte Grundsatzaussagen – etwa zur Verbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung bei der Besteuerung von Personenunternehmen sowie zum Abbau von Steuerbürokratie durch „Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen“. Positiv ist auch das Ziel, Benachteiligungen deutscher Unternehmen durch die globale Mindeststeuer – an der die Koalition festhalten will – im internationalen Wettbewerb zu vermeiden. Die geplante Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell ist ein weiterer erfreulicher Aspekt.  

Entscheidend ist jedoch, dass diese Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben, sondern rasch umgesetzt werden. Konkrete Vorschläge aus Wirtschaft und Wissenschaft – zuletzt auch von den beiden unabhängigen Expertenkommissionen des Bundesfinanzministeriums – liegen längst vor. Jetzt kommt es auf politische Entschlossenheit an. Auch die Bundesländer tragen im Bundesrat Verantwortung, zumal die Koalition dort keine eigene Mehrheit hat.  

BDI bietet konstruktive Zusammenarbeit mit der Bundesregierung an 

Der BDI wird sich in die anstehenden Gesetzgebungsprozesse konstruktiv und engagiert einbringen – insbesondere mit Blick auf den Abbau von Steuerbürokratie und die Weiterentwicklung digitaler und KI-unterstützter Besteuerungsverfahren. Zahlreiche konkrete BDI-Vorschläge, die eng an der betrieblichen Praxis ausgerichtet sind, stehen zur Umsetzung bereit: