Die steuerrechtlichen Regelungen für Sachzuwendungen sind komplex und verursachen großen Aufwand. Ziel des BDI-Reformvorschlags ist, dass die steuerrechtliche Behandlung von Sachzuwendungen im Rahmen einer Pauschalbesteuerung grundlegend vereinfacht und in enger Abstimmung mit der betrieblichen Praxis digitaltauglich ausgestaltet wird.