Der BDI setzt sich dafür ein, innerbetriebliche Steuerkontrollsysteme (Tax CMS) in die steuerlichen Betriebsprüfungen einzubeziehen. So können die Prüfungen zeitnäher, effizienter und kooperativer erfolgen. Dabei können unter gewissen Voraussetzungen auch Rahmenvorgaben zur Standardisierung von Tax CMS sinnvoll sein. Es kommt aber darauf an, betriebliche Flexibilität bei der Ausgestaltung eines Tax CMS zu erhalten (keine starren Detailvorgaben).