Wirtschaftsförderung - Auslandsinvestitionen - Investitionsfreiheit - BDI

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Treibstoff für Arbeitsplätze und Wohlstand

Deutsche Unternehmen erschließen mit ihren ausländischen Direktinvestitionen weltweit neue Absatzmärkte. Gleichzeitig investieren Unternehmen aus anderen Ländern am Standort Deutschland. Beides stärkt die deutsche Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze und fördert den Wohlstand. Umso wichtiger sind Investitionsfreiheit und ein umfassender Rechtsschutz von Auslandsinvestitionen.

Deutschland profitiert erheblich von der internationalen wirtschaftlichen Verflechtung. Ausdruck dieser starken Einbindung sind neben den deutschen Exporten auch die Bestände deutscher Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI) im Ausland, die sich seit 1990 auf rund 1,2 Billionen Euro fast versechsfacht haben. Durch ihr erfolgreiches Engagement im Ausland nutzen die Unternehmen Standortvorteile und sichern so Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zuhause in Deutschland. Über die mit ihren Auslandsinvestitionen verbundenen Beteiligungen an über 38.000 Unternehmen realisiert die deutsche Wirtschaft einen jährlichen Auslandsumsatz (2017: 3,1 Billionen Euro), der ihre Exporte (2017: 1,3 Billionen Euro) um mehr als das Doppelte übersteigt (Deutsche Bundesbank, 2017). FDI sorgen so dafür, dass Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Sie helfen zudem, hohe Arbeits- und Sozialstandards in Entwicklungsländern zu etablieren.

Ausländische Investitionen in Deutschland: Treibstoff für Arbeitsplätze und Wohlstand

Der Erfolg der deutschen Industrie basiert aber zunehmend auch auf Investitionen aus dem Ausland. FDI sind in Deutschland Treibstoff für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Ausländische Unternehmen betreiben durch ihre Beteiligungen Produktionsstätten und stärken Geschäftsverbindungen zu deutschen Partnern. Durch solche Investitionen werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Die Zahlen der Deutschen Bundesbank zeigen, wie wichtig FDI für die deutsche Wirtschaft sind. Ausländische Investoren waren 2017 mit einem Investitionsbestand in Höhe von 534 Milliarden Euro in Deutschland engagiert. Damit sind sie an rund 17.000 Unternehmen in Deutschland beteiligt und für rund 3,1 Millionen Arbeitsplätze hierzulande verantwortlich. Ausländische Investoren erwirtschafteten in Deutschland 2017 einen Umsatz in Höhe von 1,6 Billionen Euro. 

Weltweit fließen jedoch immer weniger Direktinvestitionen in Industrieländer. Immer attraktiver werden hingegen die Wachstumsmärkte der großen Schwellenländer. Im Jahr 1990 gingen etwa 17 Prozent der weltweiten Investitionsströme in Entwicklungs- und Schwellenländer. 2018 waren es bereits 54 Prozent. Besonders die Anziehungskraft des Standorts Europa geht längerfristig betrachtet zurück. 1990 hielt die EU noch 47 Prozent der weltweiten FDI-Bestände, doch bis 2018 hat sich die Bedeutung Europas mit einem Anteil von 21 Prozent halbiert. Deshalb muss Europa daran arbeiten, attraktiver für Investoren zu werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt die deutsche Industrie, dass das Interesse chinesischer Investoren am Standort in den letzten Jahren zugenommen hat. Auch wenn FDI aus China zu Recht politisch kontrovers diskutiert wird, ist dies doch ein Beweis des Vertrauens internationaler Anleger in den Standort Deutschland. 

Verschärfung von Investitionskontrollen

Leider ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass immer mehr Staaten ausländische Direktinvestitionen immer stärker einschränken. Im Jahr 2018 passten 55 Länder ihre Gesetze für Auslandsinvestitionen an. Über ein Viertel dieser Maßnahmen brachten neue Restriktionen mit sich – die höchste Zahl seit zwei Jahrzehnten. Eine Spirale des Investitionsprotektionismus hat sich in Gang gesetzt. Eine besondere Bedeutung hierbei hatten staatliche Investitionskontrollen zum Schutz der nationalen Sicherheit (Investment Screening). Seit 2011 wurden solche Maßnahmen von elf Ländern eingeführt, 41 Staaten haben ihre Instrumente verschärft.

Auch in Deutschland ist dieser Trend zu beobachten. Die Zunahme chinesischer Investitionen befeuerte die politische Diskussion darüber, ob die derzeitigen staatlichen Eingriffsmöglichkeiten bei Aktivitäten ausländischer Investoren ausreichend sind. Die Befürworter einer verschärften staatlichen Investitionskontrolle sehen zum einen die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit der deutschen beziehungsweise europäischen Wirtschaft durch strategische und oft staatlich geförderte Investitionen aus dem Ausland in Spitzentechnologieanbieter gefährdet. Zum anderen sollen durch die Stärkung der eigenen Eingriffsrechte andere Staaten zur weiteren Öffnung ihrer Märkte bewegt werden („Reziprozität“). 

Deshalb hat die Bundesregierung sowohl 2017 als auch 2018 die Kontrollen von Auslandsinvestitionen verschärft. Eine weitere, umfassende Erweiterung der staatlichen Eingriffsrechte ist für 2020 geplant. Zudem verabschiedete die Europäische Union Angang 2019 eine Verordnung zur Harmonisierung der Investitionskontrollen in der EU. Der BDI trägt politische Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit mit. Auch muss verhindert werden, dass staatlich subventionierte Investitionen aus dem Ausland in Deutschland und Europa zu Marktverzerrungen führen oder die marktwirtschaftliche Ordnung unterminieren. Gleichwohl muss gesichert bleiben, dass ausländische Investitionen in Deutschland willkommen sind und dass Investitionskontrollen kein Instrument der Industriepolitik werden. Ein Außenwirtschaftsrecht, das Investitionen mehr und mehr blockiert, lehnt der BDI ab. 

Mit BITs die Investitionsfreiheit und offene Märkte sichern

Damit die Offenheit für deutsche Investoren im Ausland gewahrt bleibt, müssen diese gegen politische Risiken abgesichert werden. Deshalb setzt sich der BDI für ein hohes Schutzniveau zukünftiger Investitionsförder- und -schutzverträge (Bilateral Investment Treaty, BIT) ein. Ziel ist es, die Investitionsfreiheit zu gewährleisten und offene Märkte zu sichern. Gleichzeitig muss das Recht von Staaten, im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu werden, in solchen Verträgen geschützt werden. Die jüngeren Handelsabkommen der EU mit Singapur, Vietnam und Kanada enthalten Investitionsschutzkapitel, die modernsten Standards gerecht werden. Das Abkommen mit Kanada, CETA, muss allerdings noch von einigen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden; auch die Zustimmung des Deutschen Bundestags steht immer noch aus. Aufgrund der engen Investitionsbeziehungen mit China wäre außerdem der Abschluss der Verhandlungen eines BIT mit China wichtig, die seit 2013 andauern. Die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs (Multilateral Investment Court, MIC), wie er von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, könnte zudem Kritik an den heute üblichen privaten Schiedsgerichten begegnen.