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Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie: CO2-neutrale Energieträger fördern

Der „Europäische Green Deal“ zielt auf eine umfassende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ab. Dazu soll auch die aktuell gültige Version der Energiesteuerrichtlinie überarbeitet werden. Der entsprechende Legislativvorschlag der EU-Kommission ist im Juni 2021 zu erwarten. Die politische Debatte hat mit der Veröffentlichung einer Folgenabschätzung („Inception Impact Assessment“) bereits an Fahrt aufgenommen.

Die EU-Kommission hat mit dem „Europäischen Green Deal“ vom Dezember 2019 die Themen Klimaschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihres politischen Programms gerückt. Klimaneutralität bis 2050, „grüne“ Investitionen, Kreislaufwirtschaft sowie ein Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa sind wesentliche Teile der ambitionierten Agenda. Die Pläne verbinden die Bereiche Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik und wirken sich auf alle Ratsformationen aus. Im Bereich der Steuerpolitik nimmt der „Europäische Green Deal“ auf die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie Bezug.

Um den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu erreichen, soll die aktuell gültige Version aus dem Jahr 2003 überarbeitet werden. Diese kennt u. a. noch keine Differenzierung hinsichtlich umweltfreundlicher Energieträger. Dem Zeitplan der EU-Kommission zufolge ist der entsprechende Legislativvorschlag im Juni 2021 zu erwarten. Darüber hinaus sieht der „Europäische Green Deal“ eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems und die Einführung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus vor. Dieses Maßnahmenbündel soll mit dazu beitragen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Weg frei für Überarbeitung

Deutschland hat sich in seinem Arbeitsprogramm für den EU-Ratsvorsitz dazu bekannt, die Implementierung des „Europäischen Green Deal“ zu begleiten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ratsformationen sicherzustellen. Der Veröffentlichung des „Europäischen Green Deal“ ging im Dezember 2019 ein Beschluss des ECOFIN-Rates zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG) voraus. Die EU-Finanzminister haben auf dieser Tagung festgehalten, dass die Neuregelung der Energiesteuerrichtlinie zur Verwirklichung der umfassenderen wirtschafts- und umweltpolitischen Ziele der EU beitragen soll.

Der BDI begrüßt grundsätzlich den Ansatz, die Energiesteuerrichtlinie zu überarbeiten. Klima- und Umweltschutz haben zu Recht einen hohen politischen Stellenwert in der EU. Ein einseitiger Ansatz, der die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen benachteiligt, wäre allerdings nicht zielführend. Die Maßnahmen des „Europäischen Green Deal“ sollten sich daher gleichermaßen auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit stützen. Dazu zählen neben der Ökologie auch die Ökonomie und Soziales.

Befreiung CO2-neutraler Energieträger von Abgaben und Umlagen wichtig

Für die deutsche Industrie ist es essenziell, dass bei der Neufassung der Energiesteuerrichtlinie CO2-neutrale Energieträger künftig von Abgaben und Umlagen befreit werden. Es gilt, CO2-neutrale Energieträger nachhaltig zu fördern, um diese rasch in den Markt zu bringen und Anreize zu schaffen, fossilen Kraftstoffen auch vermehrt regenerative Kraftstoffe beizumischen.

Die Überarbeitung sollte sich an den primären Zielen der aktuell gültigen Regelung orientieren. Dazu zählt, dass das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes, die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die Vermeidung steuerlicher Diskriminierungen weiterhin gewährleistet sind. Diese Ziele müssen auch in der überarbeiteten Version der Energiesteuerrichtlinie klar zum Ausdruck kommen.