Zügige Wiederaufnahme konstruktiver Gespräche notwendig

Kurz vor dem Besuch des Schweizer Bundespräsidenten und Außenministers in Berlin legt der BDI ein Positionspapier zu den EU-Beziehungen zur Schweiz vor. Die Zusammenarbeit solle sich an den drei Prioritäten strategische Souveränität Europas, Green Deal und europäische Wettbewerbsfähigkeit orientieren, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang

„Die Schweiz bleibt für die europäische Industrie ein wichtiger Standort. Notwendig ist die zügige Wiederaufnahme konstruktiver Gespräche nach dem Nichtzustandekommen des institutionellen Rahmenabkommens im vergangenen Jahr. Es kommt bereits zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen im Handel zwischen der EU und der Schweiz, insbesondere von Medizinprodukten und in absehbarer Zeit im Maschinenbau. Erschwerte Produktzulassungen, Einschränkungen in der Forschungszusammenarbeit und Ineffizienzen in den Energiemärkten schaden Unternehmen und Beschäftigten auf beiden Seiten.

Die Zusammenarbeit sollte sich an den drei Prioritäten strategische Souveränität Europas, Green Deal und europäische Wettbewerbsfähigkeit orientieren. Angesichts geopolitischer Spannungen ist ein langwieriger Konflikt mit der Schweiz überflüssig. Um sich gegen wirtschaftliche Rivalen zu behaupten, muss Europa ein Interesse an einer starken und wettbewerbsfähigen Schweiz als Partner haben.

Ziel der EU sollte sein, die Partnerschaft mit der Schweiz durch einen vertraglichen Rahmen zu stärken. Bei Direktinvestitionen ist die Schweiz für die EU eine der Top-Fünf-Adressen und der viertwichtigste Handelspartner. Eine engere Einbindung wäre ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, etwa bei Innovationen und der grünen Transformation.

Gleichzeitig erfordert eine stabile Partnerschaft mit der Schweiz ein angemessenes Verhältnis von Rechten und Pflichten. Faire Wettbewerbsbedingungen gehören weiter auf die Tagesordnung. Zwingend erforderlich sind ein verbindlicher Streitschlichtungsmechanismus und die einheitliche Auslegung des Binnenmarktrechts durch den Europäischen Gerichtshof.“