
Ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Investitionen
Deutschland hat seit 2020 zahlreiche Beschleunigungsgesetze für Energie-, Infrastruktur- und Industrievorhaben verabschiedet. Dennoch bleibt das Verfahrensrecht zersplittert und schwer handhabbar. Der BDI fordert deshalb, bewährte Regelungen aus den vergangenen Reformen in einem einheitlichen Genehmigungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz zusammenzuführen. Ziel sind mehr Rechtssicherheit, ein effizienterer Vollzug und schnellere Investitionen.
Sonderregelungen schaffen neue Komplexität
Genehmigungsverfahren werden heute durch eine Vielzahl fachgesetzlicher Sonderregelungen geprägt. Allein zwischen 2020 und 2026 wurden zahlreiche Gesetze zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren verabschiedet. Dazu zählen Regelungen für Windenergie, Wasserstoff, Geothermie, Verkehrsinfrastruktur und weitere Bereiche der Transformation.
Viele dieser Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel: Verfahren vereinfachen und Entscheidungen beschleunigen. In der Praxis unterscheiden sich die Regelungen jedoch häufig in ihrer sprachlichen Ausgestaltung oder in einzelnen Verfahrensdetails. Für Unternehmen, Behörden und weitere Verfahrensbeteiligte entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand. Oft bleibt unklar, ob Unterschiede bewusst gewählt wurden oder lediglich auf unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren zurückgehen.
Der BDI fordert deshalb ein einheitliches Genehmigungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Bewährte Instrumente aus bestehenden Beschleunigungsgesetzen sollen in einem allgemeinen Rechtsrahmen zusammengeführt werden. Ein solcher Ansatz erhöht die Vorhersehbarkeit von Verfahren und erleichtert die rechtskonforme Anwendung durch alle Beteiligten.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz als gemeinsamer Rahmen
Das Verwaltungsverfahrensgesetz bildet bereits heute die Grundlage für zahlreiche Verwaltungsverfahren. Nach Vorstellung des BDI soll dort künftig ein eigener Abschnitt für Genehmigungsverfahren verankert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen orientieren sich an Instrumenten, die sich in Fachgesetzen bereits bewährt haben.
Der Ansatz folgt dem Prinzip „one for many“: Statt immer neuer Sonderregelungen erhalten Genehmigungsverfahren einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen. Fachgesetze würden weiterhin festlegen, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und ob beispielsweise eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Die grundlegenden Verfahrensschritte würden jedoch einheitlich geregelt.
Der Vorschlag umfasst den gesamten Ablauf eines Genehmigungsverfahrens – von der Antragstellung über die Vollständigkeitsprüfung und Behördenbeteiligung bis zur Genehmigungsentscheidung. Für Unternehmen schafft dies mehr Planungssicherheit. Für Behörden entstehen klarere Vorgaben für Fristen, Zuständigkeiten und digitale Abläufe.
Digitale Verfahren und verbindliche Fristen
Anträge und Unterlagen sollen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Auch die Kommunikation zwischen Behörden und Vorhabenträgern sowie die Beteiligung anderer Stellen sollen digital erfolgen.
Zugleich enthält der Entwurf konkrete Fristen. Die Vollständigkeit eines Antrags soll innerhalb eines Monats geprüft werden. Eine Verlängerung wäre nur einmalig um zwei Wochen möglich. Nachforderungen von Unterlagen sollen grundsätzlich auf zwei Vorgänge begrenzt werden. Stellungnahmen beteiligter Behörden sollen innerhalb eines Monats abgegeben werden.
Der BDI fordert konkret:
- Elektronische Antragstellung und digitale Verfahrensführung als Regelfall.
- Bundesweit interoperable Standards für Antragstellung, Behördenbeteiligung und Bescheiderteilung.
- Klare Fristen für Vollständigkeitsprüfungen und Stellungnahmen der Behörden.
- Einheitliche Regeln für Öffentlichkeitsbeteiligung und Bekanntmachungen.
- Eine bessere Koordinierung paralleler Zulassungsverfahren.
Eine moderne digitale Infrastruktur unterstützt dieses Ziel. Bestehende Kooperationsmöglichkeiten nach Artikel 91c Grundgesetz sowie Instrumente des Onlinezugangsgesetzes bieten dafür eine Grundlage. Auch bestehende Länderinitiativen wie die Kollaborationsplattform „KoPla“ zeigen, wie Genehmigungsverfahren stärker vereinheitlicht werden können.
Mehr Planungssicherheit durch feste Verfahrensregeln
Neben der Digitalisierung sieht der Vorschlag weitere Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung vor. Dazu gehört eine Stichtagsregelung für die maßgebliche Sach- und Rechtslage. Änderungen von Vorschriften oder tatsächlichen Umständen nach einem bestimmten Zeitpunkt sollen nicht automatisch zu neuen Prüfungen und Umplanungen führen.
Aus Sicht des BDI verringert dies Verzögerungen, die durch nachträgliche Anpassungen von Unterlagen oder erneute Beteiligungsverfahren entstehen. Gleichzeitig bleibt der gerichtliche Rechtsschutz unberührt. Auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder nachträgliche Anordnungen können weiterhin berücksichtigt werden.
Ebenfalls vorgesehen ist eine vereinfachte Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten bereits vor Abschluss des gesamten Genehmigungsverfahrens aufzunehmen. Das schafft mehr Flexibilität für Investitionen in Energieversorgung, Industrieanlagen und Infrastruktur.
Einheitliche Regeln stärken Investitionen und Transformation
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass schnellere Genehmigungsverfahren politisch gewollt sind. Die Vielzahl einzelner Beschleunigungsgesetze hat jedoch ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Regelungen geschaffen. Ein einheitliches Genehmigungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz würde bewährte Instrumente bündeln und bundesweit besser nutzbar machen.
Für Unternehmen bedeutet das mehr Rechtssicherheit und verlässlichere Abläufe. Für Behörden entstehen klarere Verfahren und einheitliche Standards. Das vollständige Positionspapier erläutert die vorgeschlagenen Regelungen und deren Begründung im Detail.
