Zwei Spatzen sitzen im Regen auf einem schwarzen Stromkabel. Im Hintergrund sind verschwommene grüne Umrisse zu sehen.
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Einschätzung zur Konsultation der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie - Impulse aus der Industrie

Die europäischen Naturschutzrichtlinien sind zentral für den Schutz von Arten und Lebensräumen. In ihrer praktischen Anwendung führen sie jedoch zunehmend zu komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren. Anlässlich des Stresstests der EU-Kommission fordert der BDI in einem Positionspapier deshalb: Naturschutz muss wirksam bleiben, zugleich aber verhältnismäßiger, praxistauglicher und rechtssicherer werden.

Hoher Prüfaufwand bremst Investitionen

Unternehmen stehen bei der Planung und Genehmigung neuer Vorhaben vor erheblichen Herausforderungen durch die Anwendung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Umfangreiche Verträglichkeitsprüfungen, mehrjährige Kartierungen, hohe Anforderungen an wissenschaftliche Nachweise und zusätzliche Gutachten führen zu erheblichem Aufwand. Nach Erfahrungen aus der Industrie können sich Genehmigungsverfahren aufgrund naturschutzfachlicher Fragen um zwei bis vier Jahre verlängern. Hinzu kommen teilweise Vorlaufzeiten von zwei bis drei Jahren für naturschutzfachliche Untersuchungen.

Ein Kernproblem liegt aus Sicht des BDI im Prüfmaßstab der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Bereits geringe Unsicherheiten können umfangreiche Prüfungen auslösen. In der Praxis dominieren Worst-Case-Betrachtungen, während Vorhabenträger die Unschädlichkeit eines Projekts mit hohem wissenschaftlichem Aufwand nachweisen müssen.

Der BDI fordert deshalb, die Anforderungen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen. Vorhaben sollten nicht aufgrund rein theoretischer Risiken und verbleibender wissenschaftlicher Unsicherheiten blockiert werden. Stattdessen braucht es klare und rechtsverbindliche Standards, die sowohl Behörden als auch Unternehmen verlässliche Prüfmaßstäbe an die Hand geben und den Umfang zusätzlicher Fachgutachten reduzieren.

Populationsschutz statt Individuenschutz

Auch beim Artenschutz sieht der BDI Reformbedarf. Der derzeit stark individuenbezogene Ansatz kann dazu führen, dass umfangreiche Kartierungen und Schutzmaßnahmen notwendig werden, obwohl der Erhaltungszustand einer Population nicht gefährdet ist. Dies betrifft auch weit verbreitete Arten.

Ein wirksamer und praxistauglicher Naturschutz sollte daher stärker auf den Erhaltungszustand von Populationen ausgerichtet sein. Entscheidend für den Erfolg des Artenschutzes muss die langfristige Sicherung einer Art sein.

Mehr Flexibilität beim Ausgleich und "Natur auf Zeit"

Geeignete Flächen für Kohärenz- und Kompensationsmaßnahmen werden zunehmend knapp. Der BDI spricht sich deshalb für flexiblere Instrumente aus. Dazu gehören Ökokonten, die Möglichkeit zweckgebundener finanzieller Kompensation sowie eine größere räumliche Flexibilität bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Handlungsbedarf besteht zudem bei „Natur auf Zeit“. Unternehmen tragen derzeit mögliche naturschutzrechtliche Konsequenzen, wenn sich auf vorübergehend ungenutzten Flächen geschützte Natur entwickelt. Dies kann Fehlanreize setzen, solche temporären Lebensräume gar nicht erst entstehen zu lassen. Der BDI fordert verlässliche Regelungen, die Unternehmen ermöglichen, Natur auf Zeit zuzulassen, ohne dadurch die spätere Nutzung der Fläche zu gefährden.

Naturschutz und Industrie zusammen denken

Der Stresstest bietet die Chance, die Anwendung der europäischen Naturschutzrichtlinien weiterzuentwickeln. Hohe Naturschutzstandards und schnellere Genehmigungsverfahren sind dabei kein Widerspruch. Entscheidend sind verhältnismäßige Prüfungen, verlässliche Standards, flexiblere Kompensationsmöglichkeiten und größere Planungssicherheit.

Aus Sicht des BDI muss das Ziel deshalb sein: weniger bürokratischer Aufwand und mehr Rechtssicherheit, ohne die Naturschutzziele der europäischen Richtlinien aus dem Blick zu verlieren. Weitere Details finden sich im untenstehenden Positionspapier.