Ein weißer Reiher fliegt über eine blaue Auenlandschaft mit grünem Schilf. Im Hintergrund ist ein Mischwald zu sehen.
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Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 - Biodiversitätsschutz und Industriestandort gemeinsam denken

Das Themenfeld Biodiversität ist für die deutsche Industrie von zunehmender Bedeutung. Eine Vielzahl von Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle, darunter die Sicherheit von Ressourcen, die Erschließung neuer Geschäftschancen, das Risikomanagement und die regulatorischen Anforderungen. Die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sind für Unternehmen von strategischer Bedeutung. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt tragen nicht nur zum langfristigen Erfolg von Unternehmen bei, sondern sind auch entscheidend für die langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz unserer Wirtschaftssysteme.

Ökonomie gehört zu Nachhaltigkeit

Im Sinne der drei Säulen der Nachhaltigkeit − Ökologie, Ökonomie und Soziales − sollen aus den neuen ehrgeizigen Zielen der NBS 2030 keine wirtschaftlich unzumutbaren Einschränkungen oder Nutzungskonflikte für die Unternehmen in Deutschland entstehen. Bei der Festlegung der Ziele, sowohl auf planerischer als auch auf politischer Ebene, muss die bestehende Situation im Industrieumfeld angemessen berücksichtigt werden. Der BDI unterstützt das Ziel, die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Intakte Ökosysteme und Biodiversität sind eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und die langfristige Resilienz von Unternehmen. Gleichzeitig muss die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) so ausgestaltet werden, dass sie ökologische Ziele mit den Anforderungen eines wettbewerbsfähigen Industriestandorts in Einklang bringt.

Weniger Bürokratie und enge Abstimmung mit bereits bestehenden Vorgaben

Aus Sicht des BDI dürfen die vorgesehenen Maßnahmen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für Unternehmen führen. Die Strategie sollte sich eng an den auf europäischer und internationaler Ebene vereinbarten Zielen orientieren und keine darüberhinausgehenden nationalen Verschärfungen vorsehen. Insbesondere die wiederholte Bezugnahme auf die damals noch nicht verabschiedete EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist kritisch zu bewerten. Nationale Ziele sollten erst nach Abschluss der europäischen Gesetzgebung konkretisiert werden. Darüber hinaus warnt der BDI vor zusätzlicher Bürokratie und Doppelregulierung. Unternehmen unterliegen bereits umfangreichen europäischen Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit und Biodiversität. Neue Anforderungen sollten deshalb konsequent auf ihre Notwendigkeit geprüft und mit bestehenden Regelwerken abgestimmt werden. Freiwillige Beiträge der Wirtschaft zum Biodiversitätsschutz sollten gestärkt und nicht durch zusätzliche Belastungen erschwert werden.

Industrielle Nutzung mitdenken

Der BDI fordert, dass Schutzgebiete, Wiederherstellungsmaßnahmen und Biotopverbünde unter Berücksichtigung bestehender industrieller Nutzungen geplant werden. Neue Schutzkulissen dürfen nicht zu Konflikten mit Industrie-, Infrastruktur-, Energie- oder Rohstoffprojekten führen. Notwendig sind transparente Kriterien, belastbare Datengrundlagen sowie eine frühzeitige Einbindung aller betroffenen Akteure. Besonders wichtig sind aus Industriesicht praktikable Ausnahmeregelungen für notwendige wirtschaftliche Tätigkeiten. Wiederherstellungsmaßnahmen und Naturschutzvorgaben müssen Planungssicherheit gewährleisten und dürfen die Transformation von Wirtschaft und Energieversorgung nicht behindern. Gleichzeitig sollte die Verantwortung für nationale Biodiversitätsziele beim Staat liegen und nicht einseitig auf Unternehmen oder Vorhabenträger übertragen werden.

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Ansprechpartner

Christina Amelsberg

Referentin Energie, Mobilität und Umwelt
BDI e.V.