
Bürokratieabbau auf EU Ebene: Unternehmen spüren Entlastungen nicht
Der Bürokratierückbau ist eine der drängendsten wirtschaftspolitischen Aufgaben in der EU. Die neue Mitteilung der EU-Kommission zur besseren Rechtsetzung zeigt, dass Brüssel das Problem erkannt hat. Allerdings reichen die bisherigen und angekündigten Maßnahmen aus BDI-Sicht nicht aus. Spürbare Entlastungen für Unternehmen kann es erst geben, wenn der Zustrom neuer Regeln deutlich nachlässt. Ein grundlegendes Umdenken in den EU-Institutionen ist notwendig.
Die Diagnose ist eindeutig
Über 60 Prozent der europäischen Unternehmen sehen übermäßige regulatorische Belastungen als zentrales Investitionshemmnis in der EU. Für KMU ist Bürokratie sogar die größte Wachstumsbremse. Nach Mario Draghi hat nun auch die OECD bestätigt: Die zunehmende Regulierungsdichte in der EU bindet erhebliche Ressourcen, lenkt Unternehmen von produktiven Tätigkeiten ab und erhöht die Fixkosten der Geschäftstätigkeit – mit Folgen für Skalierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Die EU hat das Problem erkannt, oder?
Die EU Kommission hat das Problem grundsätzlich erkannt. Nach der deutlichen Ausweitung der EU-Rechtsetzung infolge des Green Deal hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine „beispiellose“ Vereinfachungsagenda angekündigt: Reduktion von Berichtspflichten für Unternehmen um 25 Prozent; zahlreiche Omnibus-Pakete und eine „Tiefenreinigung“ des gesamten EU-Acquis. Das größte strukturelle Problem bleibt allerdings unangetastet: der anhaltende Zufluss neuer Regulierung und Belastungen.
Allein im ersten Jahr der laufendenden Amtszeit (2025) hat die EU-Kommission so viele Rechtsakte vorgeschlagen wie seit 2018 nicht mehr. Besonders stark ist der Anstieg in der Sekundärrechtsetzung: Seit 2021 werden jährlich über 1.200 delegierte Rechtsakte und Durchführungsakte angenommen – fast vier pro Tag. Da weite Teile des Green Deal noch per Sekundärrecht zu finalisieren sind, dürfte dieser Trend noch länger anhalten – mitsamt neuen Belastungen für Unternehmen.
Neues Paradigma europäischer Politikgestaltung
Solange der Zustrom neuer Belastungen nicht spürbar nachlässt, ist die Entlastungsagenda der EU-Kommission zum Scheitern verurteilt. Aus Sicht des BDI bedarf es eines grundlegenden Umdenkens in den EU-Institutionen: Anstelle der ständigen Ausweitung des EU-Rechtsbestands sollte die Zielsetzung gelten, die bestehenden Rechtsrahmen effektiv zu optimieren, um Investitionen, Innovation und Wachstum gezielt zu fördern. Eine neue EU Gesetzgebung sollte nur noch dann erfolgen, wenn sie wirklich notwendig ist, einen klaren europäischen Mehrwert bietet und die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Das muss ausdrücklich auch für die Sekundärrechtsetzung gelten.
Einen vorsichtigen Grund zum Optimismus bietet die aktuelle Mitteilung der EU Kommission zur besseren Rechtsetzung. Darin bekennt sich die Kommission zu stärkerer „regulatorischer Disziplin“ durch eine systematischere Anwendung der Prinzipien der Proportionalität und Subsidiarität sowie des Grundsatzes „simplicity by design“. Ob diesem Anspruch mehr als programmatische Bedeutung zukommt, wird sich im kommenden Arbeitsprogramm erweisen.
Weiterführende Links
