EU Flagge vor EU Gebäude in Brüssel
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Neuer Ansatz in der EU-Fusionskontrolle

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihren Politischen Leitlinien 2024-2029 einen „neuen Ansatz“ in der Wettbewerbspolitik angekündigt, der besser auf gemeinsame europäische Ziele abgestimmt und förderlicher für Unternehmen ist, die auf globalen Märkten expandieren. Vor diesem Hintergrund überarbeitet die Europäische Kommission derzeit die Fusionskontrollleitlinien, die seit rund 20 Jahren unverändert sind und die Grundlage für die Bewertung von Unternehmenszusammenschlüssen bilden.

Ende April 2026 veröffentlichte die Kommission einen Entwurf der neuen Leitlinien und leitete eine Konsultation mit Mitgliedstaaten und Stakeholdern ein. Die finalen Leitlinien sollen bis Ende 2026 verabschiedet werden.

Neue Leitlinien stärken industrielle Skalierung und Effizienzargumente

Positiv hervorzuheben ist, dass die Kommission in dem Leitlinienentwurf ausdrücklich anerkennt, dass industrielle Größe und Skaleneffekte wettbewerbsfördernd sein können – etwa zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit oder zur Absicherung von Innovationsrisiken. Eine solche positive Bewertung von Größe und Skaleneffekten hatte sich in den bisherigen Leitlinien und in der Fallpraxis der Kommission nicht gefunden. Wettbewerbsfördernde Skalierung wird dabei von kritischer Marktmacht unterschieden. Neu berücksichtigt werden zudem Faktoren wie die Resilienz von Lieferketten, die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, die Verringerung strategischer Abhängigkeiten sowie der Zugang zu kritischen Inputs.

Auch ein weiteres zentrales Anliegen der Industrie – die stärkere Anerkennung möglicher Effizienzgewinne in Folge einer Fusion – greift der Entwurf ausdrücklich auf. Künftig soll die „Theory of benefit“ gleichrangig neben der „Theory of harm“ geprüft und integraler Bestandteil der Gesamtbewertung sein. Neben direkten sollen auch dynamische Effizienzgewinne berücksichtigt werden, etwa solche, die langfristig Innovationen oder Investitionen fördern – vorausgesetzt, sie sind plausibel und nachweisbar. Der Nachweis liegt bei den Unternehmen. Dafür sind eine frühzeitige gezielte Vorbereitung und die Aufstellung belastbarer interner Dokumente erforderlich. Durch einen neuen „Innovation Shield“ sollen außerdem Erleichterungen für Start-up-Akquisitionen geschaffen werden.

Mehr Spielraum für Fusionen, aber strengere Prüfung möglicher Risiken

Die neuen Leitlinien enthalten aber nicht nur Erleichterungen für künftige Fusionen, sondern auch eine ausführliche Darstellung möglicher Schadenstheorien. Mit ihnen prüft die Kommission die potenziell wettbewerbsschädlichen Auswirkungen eines Zusammenschlussvorhabens. Dabei greift die Kommission in ihrem Leitlinienentwurf auch neue Ansätze auf. Hierzu zählt unter anderem die Prüfung negativer Auswirkungen infolge eines abnehmenden Innovations- oder Investitionswettbewerbs, infolge der Verfestigung einer marktbeherrschenden Stellung oder durch den Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten. Neu sind auch Ausführungen zu einer kritischen Marktmacht auf Arbeitsmärkten. In einigen Branchen könnte sich das Interventionsrisiko durch die neuen Schadenstheorien auch erhöhen.

Zwischen Wettbewerbsförderung und Eingriffsrisiko: Die neue Balance der Fusionskontrolle

Die neuen Fusionskontrollleitlinien werden die Wettbewerbslandschaft der EU in den kommenden Jahren prägen. Der Argumentationsspielraum der Unternehmen zur Rechtfertigung von Zusammenschlüssen wird durch die neuen Leitlinien größer; die Diskussion um „European Champions“ rückt wieder in den Vordergrund. Gleichzeitig betont die Kommission, dass dies kein Freifahrtschein für Zusammenschlüsse ist: Die wettbewerblichen Auswirkungen werden weiterhin streng geprüft, in Teilen sogar intensiver. Zudem bleibt der Ermessensspielraum der Kommission bei der Abwägung von wettbewerbsfördernden und -schädlichen Effekten erheblich.

Ansprechpartner

Nadine Rossmann

Senior Representative Recht und Steuern
BDI e.V.
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