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19. WP: Empfehlungen | Rechtspolitik
Unternehmensrecht in Deutschland praktikabel gestalten
- Anteil weiblicher Aufsichtsräte in DAX30-Unternehmen über 30 %.
Deshalb:
- Aktienrecht stärker an Unternehmenspraxis ausrichten: Cooling-off angemessen einschränken; Beschlussmängelrecht verbessern.
- Geschlechterquote wirken lassen.
- Selbstregulierung stärken (Corporate Governance Kodex).
Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen in Europa fördern
- Sitzverlegungsrichtlinie könnte Einsparungen i. H. v. über 200 Mio.Euro/Jahr bewirken.
Deshalb:
- Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit durchsetzen; Sitzverlegungsrichtlinie voranbringen.
- Europäische Rechtsform für KMU schaffen.
- Duales System von Vorstand und Aufsichtsrat in EU stärken.
Rechtsrahmen behutsam an Digitalisierung anpassen
- 84 % der Unternehmen erwarten starken Einfluss der Digitalisierung auf ihr Geschäftsmodell.
- Haftungsrecht ist von Digitalisierung stark betroffen.
Deshalb:
- Kein „Eigentumsrecht“ an Daten erforderlich.
- Haftungsfragen bei autonom agierenden Systemen klären.
- Möglichkeiten zur Risikobegrenzung verbessern.
Datenschutz praktikabel gestalten
- 16 verschiedene Landesdatenschutzbehörden in Deutschland.
- 2018 tritt EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Deshalb:
- Datenschutz für Wirtschaft in Deutschland vereinheitlichen: Aufsicht bündeln.
- Sichere Instrumente für internationalen Datentransfer zur Verfügung stellen.
Kollektiven Rechtsschutz begrenzen
- Gefahr amerikanischer Rechtsverhältnisse einer „Klageindustrie“.
- Volkswirtschaftlicher Schaden in USA: ca. 264,6 Mrd. US$/Jahr.
Deshalb:
- Keine neuen Verbandsklagearten schaffen.
- Keine Elemente von US-Sammelklagen in Deutschland/Europa einführen.
Rechtssicherheit im Wirtschaftsstrafrecht schaffen
- Deutschland an zweiter Stelle bei OECD-Konvention gegen Korruption.
- Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe möglich.
Deshalb:
- Reichweite des Untreuetatbestands überprüfen.
- Geldwäschestrafbarkeit in Realwirtschaft an tatsächlichen Risikoszenarien ausrichten.
- Kein Unternehmensstrafrecht erforderlich.
Ausgewogenheit im Verbraucherrecht herstellen
- In 23 EU-Mitgliedstaaten beträgt Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
- Mehrheit der Bürger empfindet Verbraucherinteressen als gut geschützt.
Deshalb:
- Gerechten Ausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen.
- Ausufernde Gewährleistung im Online-Kaufrecht vermeiden.
- Daten als Zahlungsmittel flexibel nutzbar machen.
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