Unternehmensrecht in Deutschland praktikabel gestalten

  • Anteil weiblicher Aufsichtsräte in DAX30-Unternehmen über 30 %.

Deshalb:

  • Aktienrecht stärker an Unternehmenspraxis ausrichten: Cooling-off angemessen einschränken; Beschlussmängelrecht verbessern.
  • Geschlechterquote wirken lassen.
  • Selbstregulierung stärken (Corporate Governance Kodex).

Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen in Europa fördern

  • Sitzverlegungsrichtlinie könnte Einsparungen i. H. v. über 200 Mio.Euro/Jahr bewirken.

Deshalb:

  • Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit durchsetzen; Sitzverlegungsrichtlinie voranbringen.
  • Europäische Rechtsform für KMU schaffen.
  • Duales System von Vorstand und Aufsichtsrat in EU stärken.

Rechtsrahmen behutsam an Digitalisierung anpassen

  • 84 % der Unternehmen erwarten starken Einfluss der Digitalisierung auf ihr Geschäftsmodell.
  • Haftungsrecht ist von Digitalisierung stark betroffen.

Deshalb:

  • Kein „Eigentumsrecht“ an Daten erforderlich.
  • Haftungsfragen bei autonom agierenden Systemen klären.
  • Möglichkeiten zur Risikobegrenzung verbessern.

Datenschutz praktikabel gestalten

  • 16 verschiedene Landesdatenschutzbehörden in Deutschland.
  • 2018 tritt EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft.

Deshalb:

  • Datenschutz für Wirtschaft in Deutschland vereinheitlichen: Aufsicht bündeln.
  • Sichere Instrumente für internationalen Datentransfer zur Verfügung stellen.

Kollektiven Rechtsschutz begrenzen

  • Gefahr amerikanischer Rechtsverhältnisse einer „Klageindustrie“.
  • Volkswirtschaftlicher Schaden in USA: ca. 264,6 Mrd. US$/Jahr.

Deshalb:

  • Keine neuen Verbandsklagearten schaffen.
  • Keine Elemente von US-Sammelklagen in Deutschland/Europa einführen.

Rechtssicherheit im Wirtschaftsstrafrecht schaffen

  • Deutschland an zweiter Stelle bei OECD-Konvention gegen Korruption.
  • Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe möglich.

Deshalb:

  • Reichweite des Untreuetatbestands überprüfen.
  • Geldwäschestrafbarkeit in Realwirtschaft an tatsächlichen Risikoszenarien ausrichten.
  • Kein Unternehmensstrafrecht erforderlich.

Ausgewogenheit im Verbraucherrecht herstellen

  • In 23 EU-Mitgliedstaaten beträgt Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
  • Mehrheit der Bürger empfindet Verbraucherinteressen als gut geschützt.

Deshalb:

  • Gerechten Ausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen.
  • Ausufernde Gewährleistung im Online-Kaufrecht vermeiden.
  • Daten als Zahlungsmittel flexibel nutzbar machen.