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EU Business Wallet: Einheitliche digitale Identität für Unternehmen

Unternehmen in Europa haben im Durchschnitt rund 200 Behördenkontakte pro Jahr. Abhängig vom EU-Mitgliedstaat erfolgen diese noch traditionell per Papier und in Person oder bereits hochdigitalisiert. Deutschland hinkt bei der Verwaltungsdigitalisierung im europäischen Vergleich hinterher. In Verbindung mit der exzessiven Bürokratie verlieren wir so jährlich 146 Milliarden Euro an ökonomischem Output.

Die Vertiefung des EU-Binnenmarkts bietet großes Potential für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und für Wachstum in Deutschland. Nach Berechnungen des IWF verursachen Barrieren im Binnenmarkt Kosten, die in Zolläquivalenten umgerechnet Handelskosten bis zu 110% bei Dienstleistungen und bis zu 44% bei Industriegütern verursachen. Mit dem Vorschlag der EU Business Wallet (EBW) leistet die Europäische Kommission einen wichtigen Beitrag, um Verwaltungsverfahren für Unternehmen effizienter zu gestalten. Die Verordnung zur Einführung der EU Business Wallet schafft erstmals einen europaweiten Rahmen für digitale Unternehmensidentitäten.

Der BDI fordert, die neue Infrastruktur konsequent auf Praxistauglichkeit auszurichten. Nur wenn Unternehmen Verwaltungsverfahren, Nachweise und digitale Transaktionen grenzüberschreitend über eine einheitliche Lösung abwickeln können, entsteht der von der Europäischen Kommission erwartete Nutzen für Wirtschaft und Verwaltung.

Zwischen digitaler Identität und digitalem Binnenmarkt

Die EU Business Wallet ergänzt das bestehende eIDAS-Ökosystem und richtet sich an Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Personen. Dazu gehören ausdrücklich auch Selbstständige und Einzelunternehmer. Diese Klarstellung ist für die Industrie von erheblicher Bedeutung, weil Wertschöpfungsnetzwerke regelmäßig mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und spezialisierten Dienstleistern zusammenarbeiten.

Die Wallet ermöglicht eine verifizierte digitale Unternehmensidentität für Business-to-Government- und Business-to-Business-Anwendungen. Aus Sicht des BDI liegt ihr besonderer Mehrwert darin, Identitätsprüfung, Berechtigungsnachweise und digitale Transaktionen über einen interoperablen europäischen Standard abzuwickeln. Unternehmen profitieren von bürokratieärmeren Meldeprozessen, geringeren Transaktionskosten und einer besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Zugleich begrüßt die Industrie das Prinzip der Gleichwertigkeit. Öffentliche Stellen in der Europäischen Union sollen digitale Verfahren über die Wallet rechtlich genauso anerkennen wie papiergebundene oder persönliche Verfahren. Damit dieser Anspruch in der Praxis funktioniert, benötigen Behörden die notwendige technische Ausstattung und eine konsequente digitale Anbindung.

Vorteile der EU Business Wallet

Ein zentrales Element der Verordnung ist das vorgesehene Mandats- und Rollenmanagement. Unternehmen handeln nicht als einzelne Personen. Zahlreiche Beschäftigte übernehmen Aufgaben im Namen ihrer Organisation und benötigen dafür unterschiedliche Berechtigungen. So muss das Team des Chief Information Security Officers beispielsweise Meldungen zu Cybervorfällen an die zuständigen nationalen Behörden abgeben, während die HR-Abteilung Mitarbeitende bei den Sozialversicherungsträgern anmeldet.

Der BDI unterstützt deshalb die vorgesehene Möglichkeit, Rollen und Vertretungsrechte innerhalb der Wallet zu verwalten. Beschäftigte sollen nachweisbar im Auftrag ihres Unternehmens handeln können. In der Kombination der persönlichen European Digital Identity Wallet und der EU Business Wallet wird zukünftig eine rechtsichere Übertragung von Zuständigkeiten möglich.

Darüber hinaus eröffnet die Verordnung zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten. Der Digitale Produktpass ist ein Beispiel dafür, wie Unternehmensidentitäten, Nachweise und Produktinformationen sicher miteinander verknüpft werden können. Für die Industrie entsteht dadurch eine verlässliche Grundlage für digitale Wertschöpfungs- und Lieferkettenprozesse.

Schnelle Einführung und Ablösung nationaler Insellösungen

Die Europäische Kommission beziffert das Einsparpotenzial der EU Business Wallet auf bis zu 160 Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts der aktuellen ökonomischen Situation in einigen EU-Mitgliedstaaten müssen diese Einsparpotenziale rasch gehoben werden. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament sollten sich für eine zügige Umsetzung sowie Unterstützungsmaßnahmen für Kommunen einsetzen. Wichtig ist, dass alle Kommunen – ungeachtet ihrer Größe – die EU Business Wallet einsetzen. Ein hoher Digitalisierungsgrad ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Ebenso wichtig ist die Integration vorhandener nationaler Systeme. Unternehmen registrieren sich heute häufig mehrfach auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Die EU Business Wallet erfüllt ihren Zweck nur dann vollständig, wenn sie diese fragmentierten Strukturen ersetzt und zu einer einheitlichen europäischen Lösung zusammenführt.

Die Verordnung bietet die Chance, Verwaltungsverfahren und digitale Geschäftsprozesse europaweit neu zu organisieren. Sie wird ein Booster für die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz sein und als Vertrauensanker für den digitalen Binnenmarkt fungieren. Entscheidend bleibt nun, dass technische Umsetzung, Registermodernisierung und regulatorischer Rahmen eng aufeinander abgestimmt werden.

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Ansprechpartner

Steven Heckler

Senior Referent Innovation, Sicherheit und Technologie
BDI e.V.