Änderungen im Kartellrecht: Eilverfahren mit tiefgreifenden Risiken für Wettbewerb und Investitionen
Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer:
„Die Bundesregierung ist dabei, in einem überstürzten Eilverfahren tiefgreifende und riskante Eingriffe in das Wettbewerbsrecht auf den Weg zu bringen. Das schafft in den Unternehmen enorme Unsicherheit und gefährdet Investitionen quer durch alle Branchen. Ohne Einbindung der Industrie und ohne eine breite öffentliche Debatte werden unter dem Druck hoher Spritpreise Regeln verändert, die weit über den aktuellen Anlass hinausreichen und die Spielregeln für alle Unternehmen dauerhaft verschieben würden.
Der Eingriff ins Wettbewerbsrecht droht zu einem ordnungspolitischen Bärendienst für die gesamte Wirtschaft zu werden. Statt gezielt auf eine akute Marktsituation zu reagieren, werden zweifelhafte Eingriffsbefugnisse des Staates noch massiv ausgeweitet – mit erheblichen Folgen für Investitionen, Planungssicherheit und unternehmerische Freiheit in allen Branchen. Strukturauflagen ohne konkreten Kartellrechtsverstoß und ohne wesentliche Beiträge der Unternehmen zu einer Marktstörung stellen einen gravierenden Eingriff in unternehmerische Freiheit und Investitionen dar und werfen verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Bundeskartellamt bekäme damit faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung.
Besonders problematisch ist die Geschwindigkeit, mit der dieses Paket durch das Parlament gebracht werden soll. Ein so weitreichender Umbau des Wettbewerbsrechts darf kein Schnellschuss sein. Anstelle von Eilverfahren braucht es Transparenz, Abwägung und eine offene Diskussion mit den Betroffenen. Genau das findet hier nicht statt. Statt immer neuer Sonderregeln braucht die Wirtschaft verlässliche, stabile Rahmenbedingungen, um Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“
