Pressemeldung

Gebäudemodernisierungsgesetz: Besser als sein Ruf – wichtiger Impuls für Investitionen

Carsten Rolle, BDI Co-Bereichsleiter Energie, Mobilität und Umwelt:

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist besser als sein Ruf und ein wichtiger Schritt, um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen. Entscheidend ist die Verlässlichkeit beim Heizungsrecht und das Zusammenspiel aus Ordnungsrecht, Förderung und CO₂ Bepreisung. Das Gesetz schafft Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert haben – und gibt damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.

Die Bundesregierung hat sich zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes bekannt und wird sich daran messen lassen müssen, ob das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich mit diesem Gesetz gelingt. Die richtigerweise im Gesetz vorgesehene Evaluierung sollte nicht erst im Jahr 2030, sondern spätestens 2029 durchgeführt werden. Angesichts der wiederholten Zielverfehlungen des Gebäudesektors und des nahenden Zieldatums muss frühzeitig nachgesteuert werden, wenn das Gesetz die angestrebte Wirkung nicht erzielt. Gerade die aktuelle geopolitische Lage – nicht zuletzt die Eskalation im Iran Konflikt – zeigt, wie verwundbar Deutschland durch hohe Öl und Gasabhängigkeiten bleibt. Umso dringender braucht es jetzt Investitionen in effiziente, zukunftsfähige Gebäude, um Energieverbräuche zu senken, Resilienz zu stärken und Haushalte dauerhaft vor steigenden Kosten zu schützen.

Unser Positionspapier macht deutlich: Entscheidend für den Erfolg im Gebäudesektor ist Verlässlichkeit. Es braucht einen klaren, konsistenten Ordnungsrahmen, der verbindliche Regeln mit langfristig planbarer Förderung und einer CO₂ Bepreisung zusammenführt. Nur so werden Investitionen ausgelöst. Nötig ist auch eine verlässliche und zielgerichtete Förderung, die die energetisch schlechtesten Gebäude stärker fokussiert. Gerade dort lassen sich Energieverbräuche teils um bis zu 50 Prozent senken – ein zentraler Hebel für Klimaziele, Versorgungssicherheit und Resilienz. Förderstopps müssen der Vergangenheit angehören.

Es ist sehr wertvoll, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz wie zugesagt eine 1:1-Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie EPBD leisten will, um spätere Korrekturen und neue Unsicherheit zu vermeiden – Planungssicherheit ist hier zentral. Klarheit braucht es ebenso bei der CO₂ Bepreisung: Der ETS 2 darf nicht später als 2028 starten, und der Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) muss transparent und verlässlich gestaltet werden.“

Ansprechpartner

Alexander Mihm

Pressesprecher Kommunikation
BDI e.V.