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CRA-Durchführungsgesetz: Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem CRA-Durchführungsgesetz schafft die Bundesregierung die Grundlage für die Etablierung einer Marktüberwachung im Rahmen des Cyber Resilience Acts. Die deutsche Industrie begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung grundsätzlich, da er die Umsetzung des CRA konsequent vorantreibt. Es ist notwendig, dass die Marktaufsicht mit ausreichenden personellen Kapazitäten ausgestattet und zugleich auf EU-Ebene der CRA praxisnah weiterentwickelt wird.

Ansprechpartner
  • Steven Heckler

    Senior Referent Innovation, Sicherheit und Technologie
    BDI e.V.