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Entwurf einer Durchführungsverordnung gemäß Artikel 44 Absatz 14 der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
Die EU-Kommission bereitet eine Durchführungsrechtsakt zu Registrierung und Berichterstattung nach Artikel 44 der EU-Verpackungsverorndung (PPWR) vor. Der BDI fordert ein harmonisiertes, digitales und verhältnismäßiges System: ein echtes Once-Only-Prinzip mit gemeinsamem EU-Kerndatensatz, klar zugeordnete Zuständigkeiten der Berichtspflichtigen und eine strikte Trennung von der Mitgliedstaaten-Berichterstattung nach Artikel 56 PPWR.
Veröffentlichung
11.09.2026