Die globale Mindeststeuer schafft Wettbewerbsnachteile für die europäische Wirtschaft
Die globale Mindeststeuer ist äußert komplex und schafft spürbare Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Europa, da zentrale Industriestaaten außerhalb Europas nicht teilnehmen. Notwendig ist eine europaweite temporäre Aussetzung der Mindeststeuer, damit strukturelle Vereinfachungen als tragfähige Lösungen entwickelt werden können, die den globalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Die Mindeststeuer unter Druck: Für eine wettbewerbsfähige und pragmatische europäische Steuerpolitik
Gegenmaßnahmen gegen in den USA tätige Unternehmen aus Ländern, die Teile des globalen Mindeststeuerabkommens umsetzen, werden immer wahrscheinlicher. Es drohen massive Wettbewerbsnachteile für global erfolgreiche deutsche Unternehmen. Es ist höchste Zeit, die Interessen der deutschen und europäischen Wirtschaft zu wahren und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu handeln.
5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik in der 21. Legislaturperiode
Der BDI schlägt einen „5 Punkte Plan zur Steuerpolitik“ mit steuerlichen Sofortmaßnahmen für Wirtschaftswachstum vor. Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind für die deutschen Unternehmen ein entscheidender Wachstumsimpuls. Die deutsche Wirtschaft braucht daher in der 21. Legislaturperiode kräftigen Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Die neue Bundesregierung muss endlich mutige Reformschritte in der Steuerpolitik umsetzen, um Innovationen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu sichern.
US-Steuerpolitik: Ein Wettbewerbsrisiko für die deutsche Wirtschaft
Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen Mindeststeuer ausgeschlossen und plant Gegenmaßnahmen gegen in den USA tätigen Unternehmen aus Ländern, die einzelne Teile der globalen Vereinbarung über eine Mindeststeuer umsetzen – darunter auch die EU. Für deutsche, global erfolgreiche Unternehmen drohen massive Wettbewerbsnachteile. Es ist dringend an der Zeit, die Interessen der deutschen und europäischen Wirtschaft zu schützen und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu handeln.
Bundesfinanzministerium legt Diskussionsentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes vor
Am Ende August 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStGAnpG) veröffentlicht. Der BDI hat sich im Rahmen der acht Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft aktiv an der Konsultation beteiligt.
Bundesrat stimmt Mindeststeuergesetz zu
Bundesrat hat dem Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung zugestimmt. Die EU führt die Mindeststeuerumsetzung an, doch weltweit zögern viele Länder. Das Gesetz schafft etwas Rechtssicherheit für Unternehmen, aber auch hohen Umsetzungsaufwand. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Bundesregierung sind zu weiteren vereinfachende Regelungen angehalten. Positiv ist die Erfüllung der langjährigen BDI-Forderung zur Senkung der Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent.
Globale Mindeststeuer: BDI-Position bei Anhörung im Finanzausschuss bestätigt
Deutschland steht vor der Umsetzung des Mindeststeuergesetzes für Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro. Weltweit sind 8.000 Konzerne betroffen, davon 600-800 in Deutschland. Ziel ist ein „Level-Playing-Field“ für eine faire Unternehmensbesteuerung. Die Bundesregierung beschloss Mitte August 2023 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer gemäß EU-Richtlinie. Nach der Anhörung im Bundestag Anfang Oktober 2023 betont der BDI die Notwendigkeit einer wettbewerbsfähigen Umsetzung und legt dafür zehn konkrete Punkte vor.
Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Deutschland und die anderen G5-Staaten haben angekündigt, die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auch unabhängig von einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Der BDI unterstützt das Vorhaben allerdings ist es wichtig u. a. den Erstanwendungszeitpunkt auf 2025 zu verschieben, nationale Alleingänge zu vermeiden sowie den Anwendungsbereich der Mindeststeuer zu reduzieren.
#Pillar 2: Technische Mängel bei der Mindeststeuer beseitigen
Die EU-Kommission hat Ende 2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer vorgelegt. Eine Anwendung der Mindeststeuer in den EU-Mitgliedsstaaten bereits ab dem Jahr 2023 vorzusehen, ist vor dem Hintergrund der enormen Komplexität der hiermit verbundenen Neuregelungen nicht realistisch. Der BDI bietet daher Lösungsvorschläge für eine effektive und administrierbare Umsetzung der Mindeststeuer.
#tax2025: Die EU-Umsetzung der globalen Mindeststeuer
Die EU-Kommission hat Ende 2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer in der EU vorgelegt. Der BDI unterstützt unter gewissen Bedingungen die globale Mindeststeuer, um ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu schaffen. Wichtig ist nun allerdings eine einheitliche und weltweite Umsetzung der Regelungen.
Globale Mindeststeuer nutzen – Level Playing Field schaffen
Die Einigung von rund 140 Staaten über eine globale Mindeststeuer ist ein Durchbruch für eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmensgewinne. Bei der noch ausstehenden detaillierten Ausgestaltung sind deutliche Vereinfachungen notwendig. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, sodass Doppelbesteuerung der Unternehmen und überschießende Bürokratie beseitigt werden.