Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Deutschland befindet sich täglich im Fadenkreuz international operierender, teils staatlich gelenkter Cyberkrimineller. Der BDI unterstützt daher das Ziel, die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken und die staatliche Handlungsfähigkeit gegenüber zunehmend komplexen Bedrohungslagen auszubauen. Um das Ziel des Gesetzes zu erreichen und gleichzeitig die bürokratischen Aufwände für Unternehmen so gering wie möglich zu halten, sind konkrete Änderungen am Gesetzentwurf notwendig.
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Der BDI begrüßt, dass das Bundesinnenministerium das NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgelegt hat. Deutschlands Cyberresilienz muss vollumfänglich gestärkt werden. Vor der Überleitung an den Bundestag sollte die Bundesregierung unter anderem die Melde-, Nachweis- und Registrierungspflichten praxisnäher ausgestalten, die Pflicht zur Konsultation von Wirtschaftsverbänden wieder aufnehmen und die NIS-2-Umsetzung mit jener zur Critical-Entities-Resilience-(CER)-Richtlinie harmonisieren.