Effektive und effiziente Compliance-Systeme sind inzwischen in sehr vielen deutschen Unternehmen zum Standard geworden. Dabei sind die eingesetzten Instrumente ebenso vielfältig und individuell wie die Betriebe selbst. Doch noch ist viel zu tun: Die Unternehmen müssen die Qualität ihrer Compliance-Systeme überwachen und die Politik muss die rechtlichen Rahmenbedingungen optimieren. Nur so kann ein faires System entstehen, von dem letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert.

Aktuelles zum Thema
Wet­tbe­werb­srechtliche Com­pli­ance ver­ste­hen

Es ist unerlässlich für jedes Unternehmen, die wesentlichen Prinzipien des Wettbewerbsrechts zu verstehen – und zwar bei jeder Entscheidung über Strategie, Preispolitik, Vertriebskanäle und andere unternehmerische Themen. Ein unternehmensinternes Regelwerk für Compliance (rechtskonformes Verhalten) kann Vorgesetzten und Mitarbeitern helfen, Verstöße zu vermeiden. Dieses muss jedoch individuell auf jedes einzelne Unternehmen angepasst werden.

Com­pli­ance ist Er­fol­gs­fak­tor

Effektive und effiziente Compliance-Systeme sind inzwischen in sehr vielen deutschen Unternehmen zum Standard geworden. Dabei sind die eingesetzten Instrumente ebenso vielfältig und individuell wie die Betriebe selbst. Doch noch ist viel zu tun: Die Unternehmen müssen die Qualität ihrer Compliance-Systeme überwachen und die Politik muss die rechtlichen Rahmenbedingungen optimieren. Nur so kann ein faires System entstehen, von dem letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert.

Hin­weis­ge­ber­schutzge­setz auf der Ziel­ger­aden

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz hinweisgebender Personen umgesetzt werden. Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Oktober hat gezeigt, dass es noch Diskussionsbedarf zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf gibt.

Zwis­chen eu­ropäis­chem Grü­nen Deal und ein­er Wirtschaft im Di­en­ste der Men­schen

Ende Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie für Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vorgelegt. Für die europäischen Unternehmen ergeben sich aus den geplanten EU-Vorschriften weitreichende Pflichten, inklusive finanzieller Sanktionen im Falle von Verstößen sowie einer zivilrechtlichen Haftung für entstandene Schäden, die ihre globale Wettbewerbsfähigkeit deutlich gefährden.

EU-Geset­zge­bungsver­fahren zu un­ternehmerischen Sorgfalt­spflicht­en dro­ht Un­ternehmen zu über­fordern

Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit angenommen. Damit soll ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt in allen Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden.