Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kann die grüne Transformation entscheidend vorantreiben – allerdings nur, wenn der Berichtsaufwand für die Unternehmen auch leistbar ist. Daher muss der Aufwand der Unternehmen sowohl im Rahmen des aktuell durchgeführten EU-Omnibus als auch der deutschen Umsetzung der CSRD höchstmöglich begrenzt werden und verhältnismäßig sein.

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.
Der BDI hat sich mit einem Positionspapier aktiv in die laufende Diskussion zur Überarbeitung der CSRD im Rahmen des Omnibuspakets der Europäischen Kommission eingebracht. Er begrüßt die am 26. Februar 2025 vorgestellten Maßnahmen und drängt auf eine schnelle Umsetzung – aber auch auf weitergehende Entlastungen für Unternehmen.
Der BDI hat zusammen mit dem DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) am 14. Januar 2025 eine Broschüre zur branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht, um betroffene Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu unterstützen.
Der gemeinsame Leitfaden des BDI und DRSC zur branchenspezifischen Wesentlichkeitsanalyse nach der CSRD soll Verbänden bei der Ermittlung branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen und kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren. Sie kann darüber hinaus berichtspflichtigen Unternehmen auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse geben.
Das Kabinett hat den Regierungsentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD beschlossen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Dennoch besteht weiterhin die Notwendigkeit, im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen vorzunehmen. In einem Webtalk wird der BDI zusammen mit dem DRSC, econsense und EY die Neuerungen des Entwurfs besprechen sowie weitere Umsetzungshilfen anbieten.
Der BDI hat ausführlich zu dem Referentenentwurf der deutschen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu europäischen Entwürfen von Berichtsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Stellung genommen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte sich im Ergebnis auf eine Eins-zu-eins Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken. Die KMU-Standards müssen praxistauglich umgestalten werden.
In einer gemeinsamen ESG-Broschüre haben der BDI und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die wichtigsten Informationen zu den neuen Berichtspflichten infolge der anstehenden Umsetzung europäischer Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengetragen. Die Broschüre soll die vielen Tausend erstmalig berichtenden Unternehmen grundlegend informieren und erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf (RefE) zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Mit der nationalen Umsetzung der EU-weiten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) beginnt für viele deutsche Unternehmen ab 2024 eine neue Berichtspflicht. Ein Überblick über die wichtigsten Fristen und Details.
Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle – im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext. Auf gesetzlicher Ebene stellt die europäische CSDR-Richtlinie neue Anforderungen an Unternehmen. Worauf es bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ankommt und was die Änderungen für Unternehmen in Deutschland bedeutet.







