Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes setzt Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie des Europäischen Gerichtshofs um. Der BDI befürwortet die vorgeschlagenen Regelungen als notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Völker- und Europarecht. Die deutsche Industrie befürwortet in diesem Zusammenhang die nummerische Aufzählung von Klagegründen im Anwendungsbereich der Verordnung.